01. Allgemeines
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt zum garantierten
Festpreis nach Maßgaben dieser Bauleistungs-beschreibung, den Auftrags- und
Planungsunterlagen sowie anerkannter Regeln der Technik. Dazu gehören
DIN-Normen, behördliche Bestimmungen, bauaufsichtliche Zulassungen,
Vorschriften der Berufsgenossen-schaften und die Bauordnung des jeweiligen
Bundeslandes. Sämtliche Leistungen werden nach VOB Teil B/C, neuester Fassung
ausgeführt, sofern im Werkvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die
Anforderungen der aktuellen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2009), des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) und aller vorgegebenen DIN-Richtwerte
sind einzuhalten. Es kommen nur zugelassene Bau- und Werkstoffe zum Einsatz,
die den DIN-Vorschriften entsprechen. Der pauschale Festpreis wird im
Bauauftrag vereinbart. Er beinhaltet alle anfallenden Montage-, Transport-,
Material- und Lohnkosten für die vereinbarten Leistungen.
02. Baugrundstück
Der AG wird dem AN innerhalb der vereinbarten Frist ein
geeignetes, baureifes Baugrundstück nachweisen. Das Baugrundstück ist dem AN
nicht bekannt. Deshalb gilt für die Preisabgabe ein angenommenes Baugrundstück
mit folgender Beschaffenheit: Die Grenzsteine sind sichtbar und vermessen. Über
vorhandene unterirdische Leitungen oder Grunddienstbarkeiten wird der AN vom AG
rechtzeitig unterrichtet. Das Grundstück ist im Baustellen- und Baubereich frei
von allen Hindernissen. Die Anfahrt zur Baustelle ist für Baufahrzeuge
ungehindert möglich. Neben der Baugrube ist ausreichend belastbare Stellfläche
für Baumaschinen, Montagekran und Materiallagerung vorhanden. Für das Planum im
Bereich der Gebäudeerstellung wird ein ebenes, straßenbündiges Terrain mit
einer Höhendifferenz von +/- 10 cm angenommen. Im Baugruben- und
Gründungsbereich setzen wir eine Bodenart der Klasse 3-5 nach DIN 18300 mit
mind. 200 KN/m² Bodentragfähigkeit und eine quell- und grundwasserfreie Zone
bis 50 cm unterhalb der tiefsten Gründung sowie max. 30 cm Mutterboden voraus.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der AN gegen den AG einen
Anspruch auf Vergütung der hieraus bedingten Mehraufwendungen. Abgetragener
Mutterboden und Bodenaushub verbleiben auf dem Grundstück. Abfuhr von
überschüssigem Aushubmaterial oder Zwischenlagerung bei ungünstigen
Grundstücksverhältnissen ist nicht im Pauschalpreis enthalten.
03. Bauplanung
03.1 Architektenleistung
Nach Baustellenbesichtigung und Planungsgespräch wird vom
Planungsbüro des AN der komplette Bauantrag erstellt. Dazu gehören alle
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte und Entwässerungspläne im geforderten
Maßstab; alle Berechnungen (Grund- und Geschossflächenzahl, Wohnfläche,
umbauter Raum), die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfes mit Energiepass
gemäß Energieeinsparverordnung EnEV und EEG, die Statik und wenn nötig der
Schallschutznachweis. Der AG erhält drei Plansätze zur Weiterleitung an die
Genehmigungsbehörde und einen Plansatz zur eigenen Verwendung. Um
schnellstmögliche Baufreigabe zu erhalten, unterstützt der AN den AG bei
Behördengängen und Behördenfragen. Auf Wunsch wird auch eine Bauvoranfrage
erstellt.
03.2 Bauleitung /
Bauüberwachung
Nach Vorlage der Baugenehmigung übernimmt ein qualifizierter
und erfahrener Bauleiter die örtliche Fachbauleitung für die vereinbarte
Leistung. Er erstellt die notwendige Ablauf- und Ausführungsplanung (inkl.
Detailplanung mit Bemusterung) und koordiniert und kontrolliert alle
vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Ausführung sowie auf
Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Regeln der Bautechnik. Der Bauleiter
ist für den AG während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit
Ansprechpartner und Ratgeber. Eigenleistungen gehören nicht zum
Leistungsumfang.
03.3 Baustelleneinrichtung
Miet-WC, Gerüste und sämtliche Baugeräte, die zur Erfüllung
der Vertragsleistung erforderlich sind, gehören zum Leistungsumfang. Sollten
Bauzäune gefordert werden, liefert diese der AN auf Wunsch und gegen
Berechnung. Nach Vorlage der Baugenehmigung werden die Winkelböcke erstellt,
das Haus auf dem Grundstück grob ausgewinkelt und die Höhen des Gebäudes
festgelegt. Sollte durch Bauauflagen oder besondere örtliche Gegebenheiten eine
Feineinmessung erforderlich werden, so wird diese auf Wunsch und zu Lasten des
AG in Auftrag gegeben. Baustrom (220/380V; 16A/32A) und Bauwasser (3/4“) stellt
der AG rechtzeitig zum Baubeginn und für die Dauer der Bauzeit kostenlos zur
Verfügung. Der für Vertragsleistung anfallende Baumüll und Bauschutt wird vom
AN entsorgt. Für erforderliche Straßensperrungen oder Baumfällgenehmigungen
sorgt der AG. Ihr Bauleiter berät Sie gern in allen Fragen zur Schaffung
notwendiger Bauvoraussetzungen.
04. Erdarbeiten
und Fundament
04.1 Erdarbeiten
Baugrube und Fundamentgräben werden nach abtragen des
Mutterbodens profilgerecht ausgehoben. Unter der Bodenplatte wird eine
Kiessauberkeitsschicht einschließlich der erforderlichen Verdichtung bis zu
einer Dicke von 25cm eingebracht. Bei unterkellerten Gebäuden wird nach
Beendigung der Rohbauarbeiten der Arbeitsraum mit dem auf dem Grundstück
verbliebenen Aushubmaterial bis zum ursprünglichen Geländeniveau verfüllt und
verdichtet. Ist das Aushubmaterial nicht zur Verfüllung geeignet, oder wird aus
anderen Gründen ein Bodenaustausch erforderlich, bzw. zusätzlich Füllsand, Kies
oder Mutterboden benötigt, so wird dieses mit dem AG gesondert abgerechnet.
Eine Preisanpassung erfolgt auch für zusätzliche Gründungsarbeiten bei nicht
tragfähigen Bodenarten und wenn Grundwasserabsenkung oder
Wasserhaltungsmaßnahmen in der Baugrube notwendig werden. Zur Klärung der
Bodenverhältnisse ist vom AG rechtzeitig vor Baubeginn die Erstellung eines
Baugrundgutachtens zu veranlassen.
04.2 Bodenplatte
/ Fundamente (ohne Keller)
Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird eine ca. 25cm dicke,
bewehrte Stahlbeton- Fundamentplatte aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton)
der Güteklasse C25/30 gemäß Ausführungsplanung und Statik auf einer
kapillarbrechenden Kiesfilter- und Sauberkeitsschicht mit PE-Folienabdeckung
hergestellt und mit einer Frostschürze ca. 80cm tief gegründet. Die Oberkante
der Fundamentplatte kann bis 20cm über das vorhandene Gelände geführt werden.
Die Stirnseiten erhalten eine Wärmedämmung. Auf die Bodenplatte wird vor
Estrichlegung eine Abdichtung aus Bitumenschweißbahnen aufgebracht. Ein
umlaufender Fundamenterder mit Anschlussfahne wird nach VDE-Vorschrift
eingebaut. Erfordern geologische Gegebenheiten eine stärkere Fundamentplatte,
gehen die Mehrkosten zu Lasten des AG. Die Leerrohre für Elektro und
Trinkwasser und die Grundleitungen zur Schmutzwasserentwässerung werden aus PVC-Hartrohr
unter der Bodenplatte verlegt.
05. Kellergeschoss (wenn vereinbart)
Um den individuellen Anforderungen an das Kellergeschoss
besser gerecht werden zu können, wird jeder Keller gesondert geplant und
kalkuliert. Als Wandmaterial steht Kalksandstein, Ziegelmauerwerk oder
Stahlbeton in allen üblichen Wandstärken zur Wahl. Eigenleistungen und
Sonderwünsche (z.B. Ausbaukeller, Wohnkeller, Einliegerwohnung, Spar-Keller,
Keller in Stahlbeton oder Keller in Ausführung „Weiße Wanne„) sind möglich. Die
verschiedenen Ausführungsvarianten werden als Zusatzleistung vereinbart.
05.1 „Standard“-Keller
Erdarbeiten: Erdarbeiten wie unter Pkt. 04.1 beschrieben
sind enthalten.
Ver- und Entsorgungsleitungen: Die
Abwasserentsorgungsleitung wird im frostfreien Bereich max. 30 cm durch die
Kellerwand herausgeführt und eingedichtet. Je nach Höhenlage der
Hausentwässerung kann eine Hebeanlage gegen Aufpreis notwendig werden.
Lieferung und Einbau von Wanddurchbruchhülsen für Versorgungsleitungen gehören
zum Leistungsumfang der Versorger, können aber dem AN gesondert in Auftrag
gegeben werden.
Kellersohle: In der Baugrube wird auf einer
kapillarbrechenden Schicht eine bewehrte Bodenplatte aus WU-Beton gemäß Statik
eingebaut. PE-Folienabdeckung und Fundamenterder sind der Vorschrift
entsprechend enthalten.
Kellermauerwerk: Das Kellermauerwerk wird aus KS-Plansteinen
gefertigt. Die Außenwände sind 30cm stark, die Abmessung der Innenwände ergibt
sich aus der Statik. Alle Außen- und Innenwände erhalten fachgerechte Sperrung
gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Unter Terrain wird das Kelleraußenmauerwerk
mit einer hochwertigen Bitumendickbeschichtung vor Bodenfeuchtigkeit und
nichtdrückendem Wasser geschützt. Am Übergang zwischen Betonsohle und Außenwand
fertigen wir eine Hohlkehle. Zur besseren Wärmedämmung erhält die Außenwand
umlaufend eine 60mm dicke Perimeterdämmung. Auf den freiliegenden Kellersockel
(ca. 50cm) wird ein grauer Zementputz mit Gewebeeinlage als Sockelputz
aufgebracht. Die lichte Rohbaukellerhöhe beträgt 2,25m.
Kellerdecke: Die Kellerdecke wird aus Filigranelementen mit
Zusatzbewehrung und Aufbeton gemäß Statik gefertigt. Die Unterseite der
Deckenelemente ist schalungsglatt, die Stoßfugen sind gespachtelt.
Innenausbau: Alle Kellerräume erhalten schwimmenden Estrich
auf Wärmedämmung und Innentüren wie für die Wohngeschosse vorgesehen. Im
Kellervorraum sind die Innenwandflächen geputzt und ein Heizkörper wird
eingebaut. Der Heizungsraum kann ohne Mehrkosten im Keller eingeordnet werden
und entspricht den gültigen DIN- und TÜV- Normen. Nach VDE Vorschrift erhält
jeder Kellerraum einen Wandauslass mit Ausschaltung neben der Tür und eine
Steckdose unter dem Schalter. Die Leitungen werden auf dem Mauerwerk verlegt.
Der Treppenaufgang erhält unter Putz eine Wechselschaltung auf einen Auslass.
Kellerfenster: Als Kellerfenster sind weiße
Kunststofffenster mit Dreh- /Kipp- Beschlägen und Thermoverglasung (U-Wert der
Glasfüllung max. 1,1 W/m²K) in der Größe ~100cmx60cm vorgesehen. Die äußeren
Fensterbankschrägen bestehen aus geglätteten Feinbeton, innen werden
Fensterbänke aus „Jura-Marmor“ wie im EG eingebaut. Auf Wunsch erhalten
Kellerfenster Kunststofflichtschächte mit verzinktem Abdeckrost,
Abhebesicherung und Entwässerung.
Innentreppe: Als Innentreppe zwischen Keller- und
Erdgeschoss wird eine Zweiholmtreppe in Basisausführung eingebaut. Die
freitragenden Stahlunterkonstruktion erhält Massivholzstufen in Buche und einem
Stahlgeländer mit Holzhandlauf. Die Holzstufen sind im Naturton versiegelt, die
Metallteile grundiert. Ist ein Brüstungsgeländer erforderlich, wird es passend
zum Treppengeländer erstellt. Die Treppenformen sind den Grundrissen zu
entnehmen. Auf Wunsch können andere Treppenarten gewählt werden.
Sonstiges: Eventuell benötigte Schutzmaßnahmen, wie
Drainagen oder Sperrung gegen drückendes Wasser sind nicht enthalten.
06. Maurer-
und Betonarbeiten
06.1 Außenmauerwerk
(Standard)
In traditioneller Handwerksarbeit werden die Außenwände -
einschließlich Giebelmauerwerk und Drempel - als massives Mauerwerk aus
hochwärmedämmenden, 30cm starken PORENBETON-Steinen hergestellt. In den
Unterputz wird an rissgefährdeten Stellen Armierungsgewebe eingebettet.
Alternativ und ohne Mehrpreis kann der AG eine Außenwand aus 24cm starken
POROTON-Planziegeln wählen. In diesem Fall erhält die Außenfassade ein 8cm
dickes Wärmedämm-Verbundsystem mit Panzergewebe und Eckverstärkungen. Alle
Außen- und Innenwände erhalten fachgerechte Dichtungen gegen aufsteigende
Feuchtigkeit. Die Vorgaben von Statik und EnEV werden eingehalten. Das Gebäude
erhält einen 2-lagigen, durchgefärbten Außenputz (nach Farbkatalog, Farbgruppe 1
und 2, Körnung 2-3mm) mit einem ca. 30 cm hohen, wasserabweisenden, grauen
Zementputz als Sockelputz. Weitere marktübliche Außenwandkonstruktionen und
Mauerstärken sind auf Wunsch möglich. Bei Änderung der Außenwandstärke bleiben
die in den Planungsentwürfen angegebenen Hausaußenmaße unverändert.
06.2 Verblendmauerwerk
(auf Wunsch)
Alternativ und gegen Mehrpreis kann der AG ein zweischaliges
Außenmauerwerk wählen. Es besteht aus 17,5cm dicken Porotonsteinen als
Hintermauerwerk, 10cm Kerndämmung aus Mineralfaser und einer 11,5cm dicken
Vorsatzverblendung einschließlich nichtrostender Stahlanker und einer
zementgrauen Verfugung. (Verblendziegel lt. Musterkollektion zu 450 € je 1.000
Stück)
06.3 Innenwände
Die Innenwände im Erdgeschoss werden passend zum gewählten
Außenwandmaterial in Porenbeton oder POROTON hergestellt. Die Wandstärken
ergeben sich aus den statischen Erfordernissen. Im ausgebauten Dach- bzw.
Obergeschoss von Villentypen sowie im obersten Geschoss von mehrgeschossigen
Häusern kommen Trockenbauwände zur Ausführung. Sie bestehen aus einer
Metallständerkonstruktion mit hochwertiger Mineralfaserdämmung und
Gipskartonverkleidung. Die Stoßfugen sind tapezierfertig verspachtelt. Die
lichte Rohbauhöhe im Erd- Dach- und Obergeschoss beträgt 2,625m. Auf Wunsch
können die Innenwände im Dach- oder Obergeschoss auch als Massivwände
ausgeführt werden.
06.4 Geschossdecken
Geschossdecken werden als Stahlbetondecke aus
Filigranelementen mit Zusatzbewehrung und Aufbeton gemäß Statik (mind.18cm
dick) gefertigt. Die außenliegenden, sichtbaren Stirnseiten erhalten
Randdämmung. Die Deckenuntersichten sind schalungsglatt und tapezierfertig, die
Stoßfugen sind gespachtelt. Die Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss ist
eine Holzbalkenkonstruktion gemäß Statik mit unterseitiger
Gipskarton-verkleidung und Wärmedämmung in der Ausfachung.
06.5 Innenputz
Alle massiven Innenwandflächen im Erdgeschoss und im
ausgebauten Dach- oder Obergeschoss erhalten einen glatten Maschinengipsputz
(Q2) inkl. Eckschutzschienen. Die massiven Innenwandflächen von Bad und WC
erhalten Kalk-Zement-Putz. (d=~15mm). Die Toleranzen nach DIN 18202 sind
einzuhalten.
06.6 Estricharbeiten
Im Erd- Dach- und Obergeschoss wird Zementestrich auf
Dämmschicht als schwimmender Estrich fachgerecht eingebaut. Die Gesamtstärke
des Fußbodenaufbaus richtet sich nach DIN 18560, der aktuellen EnEV- und
Schallschutzverordnung sowie den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller. Alle
erforderlichen Dehnungsfugen, Folien und Randdämmstreifen sind vorhanden. Die
Abdichtung auf der Bodenplatte erfolgt nach DIN 18195.
06.7 Außenfensterbänke
Alle Fenster, Fenstertüren und bodenstehende Festverglasungen
(außer Gauben- und Kellerfenster) erhalten Außenfensterbänk aus wartungsfreien,
witterungsbeständigen Leichtmetall mit Antidröhnband und seitlicher Aufkantung
(natur eloxiert oder weiß und braun pulverbeschichtet). Bei Verblendmauerwerk wird
eine Rollschicht aus Verblendsteinen erstellt.
06.8 Balkon /
Loggia (wenn enthalten)
Balkone und Loggien werden als thermisch getrennte
Stahlbetonkragplatte nach Statik mit DIN-gerechter Abdichtung und frostsicherem
Gefälleestrich hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über ein Traufenblech.
Unterbaute Balkone und Loggien erhalten eine Wärmedämmung mit Abdichtung und
frostsicheren Gefälleestrich. Die Entwässerung erfolgt hier über Speier oder
das Dachrinnensystem. Das Balkongeländer besteht aus senkrechten, verzinkten
Stahlprofilen mit einer waagerechten oder senkrechten Holzverkleidung.
07. Zimmererarbeiten
07.1 Dachneigung
bis 30°
Bei Dachneigungen bis einschließlich 30°, wird abweichend
von Pkt. 6.4 auch die Erdgeschossdecke von eingeschossigen Bungalowtypen bzw.
die oberste Wohngeschossdecke von Villen und mehrgeschossigen Häusern, als
Holzbalkenkonstruktion gemäß Statik ausgeführt.
07.2 Dachstuhl
Der Dachstuhl wird als Pfetten- oder Kehlbalkenkonstruktion,
nach Wahl des AN, aus imprägnierten Nadelschnittholz der Güteklasse II,
Schnittklasse A/B hergestellt. Zum Schutz vor Fäulnis, Pilz- und
Insekten-befall kommen ausschließlich umweltfreundliche PCP-freie
Holzschutzmittel nach DIN 68800 zur Anwendung. Der zimmermannsmäßige Abbund
erfolgt nach Zeichnung und statischer Berechnung. Das Dach ist für
Schneelastzone 2 und 3 ausgelegt. Bis 30° Dachneigung ist eine
Brettbinderkonstruktion vorgesehen.
07.3 Dachüberstand
Der Dachüberstand, gemessen von der Rohwand bis Außenkante
Ortgang bzw. Dachrinne, beträgt im Standard ~30cm giebelseitig, ~60cm
traufenseitig, und bei Walmdächern umlaufend 60cm. Abweichende Dachüberstände
sind in den Planungsvorschlägen beschrieben. Sichtbare Pfetten- und
Sparrenköpfe sind gehobelt, die Untersichten erhalten eine Profilholzverkleidung.
Bei Verblendmauerwerk und bei Häusern mit Walm- oder Mansarddach fertigen wir
die Dachüberstände als Kastengesims. Die sichtbaren Holzteile sind gehobelt und
mit einem PCP-freien, offenporigen Lasuranstrich endbehandelt. An den Traufen
bauen wir ein Lüftungsband aus Hartkunststoff ein.
07.4 Gauben (wenn
geplant)
Gauben werden in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion aus
Nadelschnittholz der Güteklasse II hergestellt. Alle üblichen Dachgaubenformen
stehen zur Wahl. Bei einer Dachneigung der Gaube von 22° oder mehr wird die
Dacheindeckung des Hauptdaches ausgeführt. Bei weniger als 22° kommt eine
Flachdachabdichtung zur Ausführung. Die Frontseite der Gaube und senkrechte
Seitenwände erhalten eine Verkleidung mit Schiefer- oder Faserzementplatten. Der
Dachüberstand beträgt ca. 20 cm. Wenn möglich können Front- und senkrechte
Seitenwände als Putzfassade ausgeführt werden.
08. Dacheindeckung
Die Dacheindeckung erfolgt mit Betondachsteinen der Firma
BRAAS, NELSKAMP oder gleichwertig, inkl. aller Formstücke für First, Grat,
Ortgang und Belüftung. Es stehen mehrere Formen und Basisfarben zur Wahl:
NELSKAMP >TOP 2000 S<.
KRONEN- FINKENBERGER- SIGMA-PFANNE ziegelrot, altrot,
dunkelbraun, schwarz.
BRAAS
TAUNUS- HARZER- FRANKFURTER-PFANNE klassischrot, ziegelrot,
dunkelbraun, granit.
Weitere Formen, Farben und Materialien sind auf Wunsch
lieferbar. Zum Schutz vor Nässe und Flugschnee wird eine diffusionsoffene
Unterspannbahn (TYVEK, BRAAS o.ä.) gemäß Verlegevorschrift aufgebracht. Die
Trag- und Konterlattung gewährleistet die notwendige Hinterlüftung.
08.1 Dachentwässerung
Die Regenentwässerung des Daches erfolgt mittels
vorgehängter Dachrinnen und Fallrohren aus Titanzinkblech und endet ca. 30 cm
über dem Niveau des Erdgeschoss-Rohfußbodens. Standrohre und Anschluss an das
Entwässerungssystem gehören zum Leistungsumfang des AG.
08.2 Dachflächenfenster
Wenn vereinbart werden Dachflächenfenster als Schwingfenster
mit Einhandbedienung, Typ Velux Thermostar GGL 118x78 in Kiefer und mit
2-fach-Isolierverglasung eingebaut.
09. Trockenbauarbeiten
Im ausgebauten Dachgeschoss erhalten Decken und Dachschrägen
eine mind. 180 mm starke Wärmedämmung mit Gipskartonverkleidung auf
Unterkonstruktion. Als Dämmung werden mineralische, nicht brennbare Dämmstoffe
(WLG 035, System Klemmfilz oder gleichwertig) entsprechend DIN und EnEV in den
Sparrenfeldern verlegt. Eine PE-Folie mit verklebten Stößen wird als Dampfsperre
und winddichter Abschluss zwischen Dämmung und Gipskartonplatten eingebracht.
Die verwendeten Gipskartonplatten haben eine Stärke von 12,5 mm. Die Stoßfugen
sind in Q2 glatt verspachtelt. Bei Bungalows mit einer Dachneigungen bis
einschließlich 30° wird nur die Erdgeschossdecke entsprechend gedämmt und
verkleidet. Das gleiche gilt für die oberste Geschossdecke bei Villentypen und
mehrgeschossigen Häusern, wenn die Dachneigung nicht größer als 30° ist.
Abseitenwände (wenn geplant) und Rohrkastenverkleidungen für sichtbare Steig-
und Abwasserleitungen werden in Trockenbauweise hergestellt. Der gemauerte
Drempel erhält an der Innenseite und Wohndachfenstern in der Laibung eine
Gipskartonverkleidung. Für die fliesenfertige Verkleidung von Sanitärobjekten (wenn
nötig) und Vorwandinstallationen sind feuchtraumgeeignete Gipskartonplatten
vorgesehen. An vereinbarter Stelle wird parallel zu den Deckenbalken eine
wärmegedämmte Einschubtreppe eingebaut. Die Innenwände im ausgebauten Dach-
bzw. Obergeschoss werden gemäß Pkt. 06.3 gefertigt. Dauerelastische Acrylfugen,
als Anschlussfuge zwischen Massiv- und Trockenbau, werden im Gewerke
„Malerarbeiten“ ausgeführt. Der Spitzbodenausbau ist nicht enthalten.
10. Tischler-
und Glaserarbeiten
10.1 Fenster
In den Wohngeschossen werden Fenster und Fenstertüren aus
weißen Mehrkammer Kunststoffprofilen mit verzinkter Stahleinlage und
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, Fabrikat VEKA, Trocal oder gleichwertig
eingebaut. Der Ug-Wert der Glasfüllung beträgt bei Fenstern ohne
Luftzwischenraumsprossen und Sonderverglasung 0,7W/m²K. Fenster und
Fenstertüren erhalten einen Einhebel-Drehkipp-Beschlag mit Fehlbedienungssperre
und umlaufende Gummilippendichtung. Ab 1,38m Fensterbreite werden zweiflüglige
Fenster bzw. Fenstertüren eingebaut. Ein Flügel erhält einen
Einhebel-Drehkipp-Beschlag, der andere Flügel einen Drehbeschlag mit verdeckt
liegender Schere. Die Fenster sind gegen Aushebeln durch Pilzkopfverrieglung
gesichert. Fenster im Bad und WC erhalten eine Ornamentverglasung. Auf Wunsch
können farbige Kunststofffenster, Massivholzfenster, Rund- oder
Stichbogenfenster, mit verschiedenen Sprossenarten oder Sicherheitsglas
eingebaut werden.
10.2 Innenfensterbänke
Alle Brüstungsfenster in ausgebauten Wohngeschossen erhalten
ca. 25cm tiefe Innenfensterbänke aus Agglo-Marmor (Breccia-Aurora, Belmonte)
oder Jura-Marmor gelb. Im Bad und WC werden die Fensterbänke gefliest.
10.3 Rollläden
Auf Wunsch werden Aufsatzrollläden mit stabilen
Kunststofflamellen, Lüftungsschlitzen und sichtbaren Gurtwickler in den
Basisfarben weiß, grau und beige eingebaut. Rollläden mit mehr als 5 m² Fläche
erhalten ein Kurbelgetriebe.
10.4 Hauseingangstür
Die Haustüranlage (standardmäßig mit einer lichten
Rohbaubreite von ~1,135m) wird passend zur gewählten Fensterart eingebaut. Sie
besteht im Standard aus weißem Kunststoffmehrkammerprofil mit Stahlprofilkern
und erhält eine einbruchhemmende Dreifachverriegelung mit
Profilzylinderschloss, eine eloxierte Drückergarnitur und umlaufende
Lippendichtungen. Die Türfüllung erhält im oberen Bereich eine Teilverglasung
mit innenliegenden Sprossen und im unteren Bereich eine Kassettenandeutung. Für
geplante Haustürseitenteile ist eine ISO- Parsol- Vollverglasung vorgesehen.
10.5 Innentüren
In Wohngeschossen werden dekorbeschichtete Innentüren und
Zargen eingebaut. Zur Auswahl stehen Buche natur, Bergeiche hell und Mahagoni.
Die Mittellage besteht aus Röhrenspaneinlage. Das Türblatt wird mit einer
Drückergarnitur als Rosettengarnitur mit Buntbartschloss, die Zarge mit
Dämpfungsprofil ausgestattet.
10.6 Wohnungsabschlusstür
Bei Häusern mit Einliegerwohnung erhalten die einzelnen
Wohnbereiche eine schallgedämmte Innentür mit Anschlagdichtung und
Profilzylinderschloss als Wohnungsabschlusstür. Dekor und Drückergarnitur
entsprechen den Innentüren.
10.7 Mehrzwecktür
(MZ-Tür)
Wenn geplant, wird als Nebeneingangstür für Keller, Garage
oder HWR/HAR eine Mehrzwecktür aus metallverstärktem Kunststoffprofil
eingebaut. Die Tür mit einbruchhemmender Dreifachverrieglung (Farbe weiß)
erhält eine wärmeisolierende Kunststoff-Sandwichfüllung (wahlweise im oberen
Drittel mit einer ISO-Parsol-Verglasung), eine umlaufende Anschlagdichtung und
eine weiße Drückergarnitur mit Profilzylinderschloss.
10.8 Garagentor
und FH-Tür
Die Garage (falls geplant) erhält ein manuell zu
betätigendes, einwandiges Stahlschwingtor, Farbe weiß oder braun in
Standardgröße 2,50m x 2,12m. Erforderliche Feuerschutztüren werden nach DIN als
T30-Tür, Stahl grundiert eingebaut.
11. Elektroinstallation
Die Installation beginnt am Endverschlusskasten des
örtlichen Elektroversorgungsunternehmens innerhalb des Hauses und wird nach DIN
18015, den Bestimmungen der VDE und Vorschriften des Elektroversorgers (EVU)
entsprechend, ausgeführt. Der Aufputzzählerschrank, Fabrikat HAGER oder
gleichwertig, ist für die Aufnahme von Elektrozähler, FI-Schalter und aller
erforderlichen Sicherungsautomaten ausreichend dimensioniert. Abhängig vom
Haustyp ist die nach DIN erforderliche Anzahl von Stromkreisen vorgesehen.
Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherd und Heizung erhalten
jeweils einen separaten Stromkreis. Eine Potentialausgleichsschiene mit
vorschriftsmäßiger Erdung wird eingebaut. In den Wohnräumen wird helles
Schaltermaterial (Fabrikat Busch-Jäger, Elso oder gleichwertig) montiert. Bei
Zwei- und Mehrfamilienhäusern wird an zentraler, frei begehbarer Stelle der
Hauptverteiler für die Aufnahme der Elektrozähler installiert. In den einzelnen
Wohnungen kommen dann Unterputzverteilungen zum Einsatz. Die Anzahl von
Schalter, Steckdosen und Auslässen ist zweckmäßig bemessen. Die Anordnung
erfolgt nach Wahl des AG und wird mit dem zuständigen Elektromeister vor Ort
festgelegt. Auf Wunsch kann eine individuelle Erweiterung der
Elektroausstattung vereinbart werden.
11.1 Ausstattung
der Räume
Hauseingangsbereich
1x Wandauslass außen, mit Schalter innen
Diele / Flur / Galerie
1x Deckenauslass mit Wechselschalter; 1x Steckdose unter
Schalter
Windfang / Abstellraum (wenn vorgesehen)
1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter
HWR / HAR
1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter,
1x elektr. Anschluss für Heizungsanlage
Wohnen / Essen
2x Deckenauslass mit Serienschalter, 3x Doppelsteckdose, 2x
Steckdose
Küche
1x Deckenauslass mit Schalter, 3x Doppelsteckdose, 2x
Steckdose, 1x Steckdose unter Schalter,
1x Elektroherdanschluss, 1x Geschirrspüleranschluss
Gäste-WC
1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter
Bad
1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Wandauslass, 1x Steckdose,
1x Steckdose unter Schalter
Eltern / Schlafen
1x Deckenauslass mit Schalter, 3x Doppelsteckdose, 1x
Steckdose unter Schalter
Kind / Gast / Arbeiten / Studio
1x Deckenauslass mit Schalter, 2x Doppelsteckdose, 1x
Steckdose unter Schalter
Spitzboden
1x Korbleuchte mit Schalter an der Einschubtreppe, 1x
Steckdose unter Schalter
Garagenanbau (angebaute Mauerwerksgarage, wenn vorgesehen,
nicht bei Fertigteilgaragen)
1x Wandauslass mit Schalter, 1x Doppelsteckdose
Terrasse
1x Wandauslass außen, mit Schalter innen, 1x Steckdose für
Außenbereich
Vorkeller
1x Deckenauslass mit Wechselschalter, 1x Steckdose unter
Schalter
Kellerräume (Verlegung auf dem Mauerwerk)
1x Wandauslass mit Schalter neben der Tür, 1x Steckdose
unter Schalter
Nach bauseitiger Vorgabe
3x Multimedia-Unterputzdose mit Kabel bis HAR (für TV, Radio
und Telefon)
1x Einzelsteckdose für Waschmaschine, 1x Einzelsteckdose für
Trockner
Rauchmelder
Rauchmelder gem. §52 der LBO sind als Eigenleistung
vorgesehen und nicht im Leistungsumfang enthalten, können aber separat
beauftragt werden.
Klingelanlage
Es wird eine Klingelanlage mit Gong im Gehäuse und
Klingelknopf am Hauseingang installiert.
12. Heizung
12.1 Heizzentrale
Im Hauswirtschafts- bzw. Hausanschlussraum wird eine
witterungsgeführte, energiesparende Erdgas-Brennwerttherme, Fabrikat Viessmann,
Vaillant, oder gleichwertig, inkl. 120 Liter Warmwasserspeicher, mit
Nachtabsenkung und Timer eingebaut. Alle erforderlichen Armaturen zur
außentemperaturabhängigen Regelung im Winter- und Sommerbetrieb und zur
Steuerung von Heizzyklen und Wassererwärmung sind vorhanden. Die Verlegung der
Gasleitung erfolgt ab Gaszähler im Hausanschlussraum. Die Heizungsanlage erhält
ein doppelwandiges Abgasrohr und entspricht in Leistung, Ausführung und Design
den Anforderungen an moderne Energiespartechnik. Die Kapazität der Anlage wird
nach der Wärmebedarfsberechnung bemessen. Auf Wunsch kann die Heizzentrale im
Dach- bzw. Obergeschoss, im Spitzboden oder bei Kellerbauten im dafür
vorgesehenen Heizungsraum installiert werden. Gegen Preisanpassung ist der
Einbau von Lüftungsanlagen, Solartechnik oder Wärmepumpentechnologie (Erd- und
Luftwärme) möglich.
12.2 Heizkörper
In allen beheizten Räumen werden formschöne
Flachheizkörper (Fabrikat KERMI oder gleichwertig) in Standardfarbe weiß mit
Thermostatregelventil montiert. Die Größe und Anzahl richtet sich nach
wärmetechnischen Erfordernissen und wird vom Heizungsinstallateur gemäß
Wärmebedarfsberechnung festgelegt. Die Heizkreisleitungen werden in Kupfer,
Kunststoff oder Mehrschichtverbundrohr verlegt und der Energieeinsparverordnung
(EnEV) entsprechend isoliert. Bei Wahl der Ausbaustufe “DG-vorbereitet“ werden
die Steigleitungen bis ins Dachgeschoss geführt und dicht verschlossen.
12.3 Fußbodenheizung
(wenn vorgesehen)
Auf Wunsch ist der Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung
mit Einzelraumregelung möglich. Heizkörper in diesen Räumen entfallen. Die
Raumtemperaturregelung erfolgt über Raumthermostate und elektrische
Regelventile. Kleine Flure, Abstellräume, Ankleiden und WC verfügen über keine
eigenen Raumthermostat. Heizkreisverteiler werden in erforderlicher Anzahl im
Unterputz-Verteilerschrank (feuerverzinktes Stahlblech mit Einbautür und Rahmen)
montiert. Die lichten Raumhöhen reduzieren sich durch die geänderte
Fußbodenaufbauhöhe um ca. 2cm. Bei Bädern unter 10 m² Bodenfläche kann gegen
Aufpreis ein zusätzlicher Badheizkörper erforderlich werden.
12.4 Schornstein
(wenn vorgesehen)
Auf Wunsch wird entsprechend der neuesten
Schornsteinrichtlinie ein einzügiger Marken-Schornstein aus Fertigteilen mit
allen erforderlichen Öffnungen, Klappen und Anschlussstücken eingebaut. Passend
zur Dacheindeckung erhält der Schornsteinkopf eine hinterlüftete Verkleidung
aus Kunstschiefer. Zum Leistungsumfang gehören auch der Laufsteg im Spitzboden,
ein feuerverzinkter Standrost und ein Dachausstiegsfenster in Schornsteinnähe.
Ist der Einbau eines raumluftunabhängigen Kamins geplant, wird eine
zusätzliche, externe Verbrennungsluftzufuhr erforderlich, die Mehrkosten
verursacht.
13. Sanitärinstallation
13.1 Anschlüsse
Die Installation beginnt ab Hauptabsperrschieber im
Hausanschlussraum. Alle Be- und Entwässerungsleitungen werden in den
erforderlichen DIN-Querschnitten in korrosionsbeständigen Kunststoff- Kupfer-
oder Verbundrohren auf kürzestem Weg an alle Objekte sowie zur Heizung gelegt.
Standardmäßig wird ein Druckminderer und Schmutzfilter eingebaut. Die
heißwasserbeständigen Abflussleitungen werden auf kürzesten Weg von den
Objekten bis ca. 30 cm über die Hausaußenkante (Kelleraußenwand bzw.
Streifenfundament bei Fundamentplatte) geführt und über das Dach entlüftet. Bei
Nichtunterkellerung liegen die Abflussleitungen unter der Sohlplatte. Die
Warmwasserleitungen sind der Energieeinsparverordnung entsprechend isoliert.
Zur optimalen Warmwasserversorgung wird ein separater Zirkulationskreislauf mit
abschaltbarer Pumpe eingebaut. Auf Wunsch kann aus energetischen Gründen die
Zirkulationsleitung entfallen. In der Küche sind Anschluss- und
Abflussleitungen für Spüle und Geschirrspüler vorgesehen. Nach örtlicher
Vorgabe des AG wird ein Kaltwasser- und Abflussanschluss für eine Waschmaschine
erstellt. Im Bereich des Wasserzählers wird nach außen ein Kaltwasseranschluss
mit Schlauchverschraubung, Absperrhahn und innenliegender
Entwässerungsmöglichkeit installiert. Bei Häusern in der Ausbaustufe
„Dachgeschoss vorbereitet“ werden alle Leitungen bis ins Dachgeschoss geführt
und dicht verschlossen. Bei Kellerbauten kann je nach Höhenlage der
Hausentwässerung eine Hebeanlage gegen Aufpreis notwendig werden. (ggf. auch
für Kondenswasser der Heizungsanlage)
13.2 Sanitärobjekte
Es werden Sanitärobjekte aus dem Standardprogramm der Marken
KALDEWEI, DURAVIT oder gleichwertig, in der Sanitärbasisfarbe weiß, sowie
Armaturen der Fabrikate IDEAL-STANDARD oder gleichwertig eingebaut. Dusche oder
Badewanne können nach Wahl auf der Rohbetondecke oder auf dem Estrich
installiert werden.
13.3 Gäste-WC
WC-Anlage Ein wandhängendes Flach- oder Tiefspül-WC wird in
Vorwandmontage mit Unterputz-Spülkasten, Spartaste und Kunststoffsitz
installiert.
Waschtisch Im Gäste-WC wird ein Handwaschbecken ~45cm breit,
mit verchromten Einhandmischer montiert.
13.4 Bad
WC-Anlage Ein wandhängendes Flach- oder Tiefspül-WC wird in
Vorwandmontage mit Unterputz-Spülkasten, Spartaste und Kunststoffsitz
installiert.
Waschtisch Im Bad wird ein Keramik-Waschtisch ca. 65cm
breit, mit verchromten Einhandmischer montiert.
Badewanne Parallel zur Wand wird eine emaillierte
Einbauwanne ca.170x75cm im wärmedämmenden Porestaträger eingebaut. Ein
verchromter Aufputz-Einhandmischer mit Brausegarnitur und eine Ab- und
Überlaufgarnitur sind enthalten.
Dusche Eine Duschwanne 90x90x15 cm aus emaillierten
Stahlblech im Porestaträger inkl. Aufputz-Einhandmischer mit Brausegarnitur und
Ablaufgarnitur wird eingebaut. Eine Duschtrennwand ist nicht vereinbart.
14. Fliesenarbeiten
Das umfangreiche Fliesenangebot ermöglicht jeden Bauherren
eine individuelle Gestaltung. Wir haben Wand- und Bodenfliesen mit einer
Kantenlänge von 12cm bis 33cm und einem Materialpreis von 15,00 €/m² (inkl.
MwSt.) kalkuliert. Für kleinere oder größere Fliesen, oder für
Musterverlegungen erfolgt für den erhöhten Verlegeaufwand eine
Mehrpreisberechnung. Die Verlegung erfolgt im Dünnbettverfahren, rechtwinklig
zur Wand und mit dauerelastischen Silikonfugen in Übergangsbereichen.
Silikonfugen sind Wartungsfugen, Risse in Wartungsfugen stellen keine
Wertminderung dar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
14.1 Bodenfliesen
Die Fußböden in Bad, Gäste-WC, Küche, HWR/HAR im EG, Diele
und Windfang werden mit Keramikfliesen rechtwinklig zur Wand verfliest und grau
verfugt. Räume mit Bodenfliesen aber ohne Wandfliesen erhalten umlaufend eine
Fliesensockelleisten. An den Materialgrenzen (z.B. Fliesen/Teppich) werden
Messingschienen als Abschlusskante eingebaut.
14.2 Wandfliesen
Im Bad und Gäste-WC werden alle senkrechten Wände türhoch
(ca. 2m) gefliest. Verfliest werden auch die Bade- und Duschwanne, event.
Vorwand- oder Rohrverkleidungen und die Fensterlaibung. Die Verfugung erfolgt
in weiß oder grau. Die Kanten werden mit Kantenprofilschienen aus Kunststoff
abgedeckt. Im Bereich der Küchenzeile wird nach örtlicher Vorgabe ein Fliesenspiegel
von ca. 3m² erstellt.
15. Treppe
15.1 Geschosstreppe
Als Innentreppe zwischen den Wohngeschossen wird eine
Zweiholmtreppe in Basisausführung eingebaut. Die freitragenden
Stahlunterkonstruktion erhält Massivholzstufen in Buche und einem Stahlgeländer
mit Holzhandlauf. Die Holzstufen sind im Naturton versiegelt, die Metallteile
grundiert. Ist ein Brüstungsgeländer erforderlich, wird es passend zum
Treppengeländer erstellt. Die Treppenformen sind den Grundrissen zu entnehmen.
Auf Wunsch können andere Treppenarten gewählt werden.
15.2 Einschubtreppe
Als Zugang zum Spitzboden im ausgebauten Dach- bzw
Obergeschoss oder zum nicht ausbaufähigem Dachgeschoss wird parallel zu den
Deckenbalken eine Bodeneinschubtreppe mit 3-teiliger Holzleiter und
wärmegedämmten Lukendeckel eingebaut (Rahmenaußenmaß 120/60 cm). Bei Häusern
mit der Ausbaustufe „Dachgeschoss vorbereitet“ wird die gleiche Treppe statt
einer Geschosstreppe in die EG-Decke eingebaut und mit Gipskarton verkleidet.
Ein Lukenschutzgeländer ist nicht vereinbart, die Lage der Treppe wird mit der
Ausführungsplanung festgelegt.
16. Maler- und
Tapezierarbeiten
Die außen sichtbaren Hölzer von Balkon- und Loggiageländer,
Dachüberständen und Stützen sind mit einem PCP-freien offenporigen
Lasuranstrich endbehandelt. Die Stoßfugen der Filigranelementedecken und
Gipskartonverkleidungen sind tapezierfertig gespachtelt. Alle übrigen Maler-
und Tapezierarbeiten haben wir als Bauherren-Eigenleistung geplant. Auf Wunsch
können diese Arbeiten als Zusatzleistung vereinbart werden.
17. Fußbodenbeläge
In allen nicht mit Bodenfliesen ausgelegten Räumen haben wir
Textil- oder Kunststoffbeläge als Bauherren-Eigenleistung geplant.
18. EnEV 2009
und EEG 2009
Für Gebäude und deren Anlagentechnik gilt ab 01.10.2009 die
überarbeitete und verschärfte Energieeinspar-verordnung EnEV 2009. Diese
Verordnung verlangt von den Bauherren, sich bei Neubauten ein Gebäude mit sehr
niedrigem Jahres-Primärenergiebedarf und extrem wenig Wärmeverlusten bauen zu
lassen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) fordert zusätzlich, dass ein
Teil der Energie für Wärme und Warmwasser über „Erneuerbare Energien“ abgedeckt
wird. Das zu errichtende Gebäude ist weiterhin so auszuführen, dass der
erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist und die Anforderungen an
den sommerlichen Wärmeschutz erfüllt werden. Die Energieeffizienz des Hauses
und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen werden mit dem Energiepass
dokumentiert. Da solche Faktoren wie Grundstückslage, Südausrichtung,
Fenstergrößen, Hausgröße, Keller oder Bodenplatte, Wandaufbau, eingebaute
Anlagentechnik usw. in die vorhabensbezogene Energiebedarfsermittlung
einfliessen, kann eine exakte Ermittlung erst bei Erstellung des Energiepasses
im Rahmen der Bauantragstellung erfolgen. Wir bieten Ihnen nachfolgend
technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an, um die gesetzlichen
Anforderungen zu erfüllen. Dadurch können Mehrkosten entstehen. Bitte
entscheiden Sie sich für eine dieser Möglichkeiten:
18.1 Solare
Warmwasseraufbereitung (mit
Aufpreis ist im Grundpreis noch nicht enthalten)
Zur Anwendung kommen 2 Flachkollektoren mit ca. 5m²
Kollektorfläche als Aufdachvariante. Über isolierte Verbindungsleitungen werden
die Thermokollektoren mit der Solarregelung der Solarstation verbunden. Die
Warmwasseraufbereitung übernimmt ein 300 Liter bivalenter Solarspeicher. In
Verbindung mit der Gasheizung entfällt dafür der vorgesehene 120 Ltr. Speicher
der Standard-Heizungsanlage. Die thermischen Solarkollektoren zur
Warmwasserbereitung sind für einen 4 Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch
mittleren Standards und einer überwiegenden Südausrichtung bei einer
Dachneigung von 45° ausgelegt. Sollten diese Einbaubedingungen für das konkrete
Bauvorhaben nicht zutreffen, müsste die Anlage ggf. größer dimensioniert werden
um die Vorgaben des EEG 2009 zu erfüllen.
18.2 Erdwärme –
(Sole/Wasser Wärmepumpen-Heizanlage mit Tiefenbohrung)
(mit Aufpreis, die Standard-Heizung entfällt dafür)
Heizung, Kühlung, Warmwasser in einem platzsparenden
Kompaktgerät Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe Heizanlage von Waterkotte, liefern und
montieren. Im Preis enthalten ist die Wärmepumpe Ai1+ bis max. Leistung
Aufn./Abg. 2,0/9,3 KW bei F0/W35. Diese Dimensionierung ist ausreichend für
Häuser bis ca. 160 m² Wohn-/Nutzfläche. Bei höherer Dimensionierung entstehen
Zusatzkosten. Die komplette Wärmepumpen Warmwasser-Heizungszentrale mit
integrierter, zentraler Brauchwasserversorgung wird anschlussfertig wie folgt ausgeführt:
- Vollständige
Wärmeerzeuger- und Wärmequellentechnik mit Wärmepumpe und Luftabscheider.
- Vollständige
Heizungstechnik mit Druckausdehnungsgefäß, Systemdrucküberwachung und
witterungsgeführter
Komfort-Heizungsregelung.
- Ein 250 Ltr. Warmwasserspeicher
mit optimaler Dämmung. (Bei Ai1+ im Kompaktgerät integriert)
- Ein zusätzlicher
200 Ltr. Pufferspeichers für die Fußbodenheizung bei geplanter
Einzelraumsteuerung.
- Temporärer
Elektro-Wärmeerzeuger mit Regel- und Sicherheitsthermostat für Anfahr-,Überlast-,
und
Ausfallheizung.
- Elektronische
Regelungstechnik mit Fehlerüberwachung.
- Automatisch
geregelte Naturkühlung mit Begrenzung gegen Taupunktunterschreitung.
- Vorbereitung der
Fernabfrage durch Diagnosesystem mit Datenlogger.
Tiefenbohrung im Spülbohrverfahren Es werden 2 Erdsonden
(zusammen ca. 120 m) im Umfeld des Hauses, bis max. 10 m Entfernung vom
Hausanschlussraum gesetzt. Wir gehen davon aus, dass Lockergestein bis
Bodenklasse 3 vorhanden ist und keine Nachverrohrung für nicht standfeste
Bodenbereiche erforderlich wird. Die Bohrlöcher werden mit einer
Bentonitsuspension verfüllt. Bei Wärmepumpen mit höherer Dimensionierung sind
entsprechend mehr Bohrmeter erforderlich.
Sondenanbindung Solezuleitung zwischen Bohrsonden und Wärmepumpe
im HAR liefern und montieren, inkl. Erdarbeiten und Übergabeschacht (Verfüllung
mit bauseits vorhandenen Erdmassen).
Inbetriebnahme Befüllen der Soleanlage und Inbetriebnahme.
Warmwasserfußbodenheizung Der Einbau einer Warmwasser-
Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung ist als Zusatzleistung erforderlich.
(event. auch der Einbau eines zusätzl. Badheizkörpers)
Sonstige Leistungen Im Komplettpreis enthalten ist auch die
Zählerschrankerweiterung bei Bezug von Strom nach Sonderbedingungen, die
Einholung der behördlichen Genehmigung „Bohr- und Nutzungsanzeige“ und die
Bohrlochverfüllung mit Bentonitsuspension. Nicht enthalten sind Zulagen bei
Bohrung in Fels, bzw. setzen von Hilfsbohrungen und Auflagen der Unteren
Wasserbehörde. Nach Bauherrenwunsch und Grundstückssituation ist auch der
Einbau von Flächenkollektoren statt Tiefenbohrung möglich.
18.3 Luftwärme –
(Luft/Wasser Wärmepumpen Heizanlage)
((mit Aufpreis, die Standard-Heizung entfällt dafür)
Heizung und Warmwasserbereitung Eine Luft/Wasser-Wärmepumpen
Heizanlage von Waterkotte in Splitt-Ausführung mit Außenmodul, liefern und
montieren. Im Preis enthalten ist die Hocheffizienz-Wärmepumpe Ai1 Ql 5008.5
mit einer Wärmeleistung von 8 KW bei A2/W35. Diese Dimensionierung ist
ausreichend für Häuser bis ca. 140 m² zu beheizender Wohn-Nutzfläche. Wird eine
höhere Heizleistung erforderlich, entstehen Zusatzkosten. Die komplette
Wärmepumpen-Heizungszentrale wird anschlussfertig wie folgt ausgeführt:
- Vollständige
Wärmequellentechnik mit Wärmepumpe und Luftabscheider.
- Vollständige
Heizungstechnik mit Druckausdehnungsgefäß, Systemdrucküberwachung und
witterungsgeführter
Komfort-Heizungsregelung.
- Vollständige
Installations- und Regelungstechnik mit WP-Manager und Wärmemengenzähler.
- Ein Warmwasser-Standspeicher
250 Ltr. mit optimierter Dämmung und temporären Tauchheizkörper
für Anfahr-,
Überlast-, und Ausfallheizung.
- Ein zusätzl. 200
Ltr. Pufferspeicher bei geplanter Einzelraumregelung der Fußbodenheizung.
Aufstellung Außenmodul Herstellung des Standsockels für das
Außenmodul und Anbindung an die Wärmepumpe im HAR mit erdverlegtem Rohr, inkl.
Zubehör, Erdarbeiten und Montage. (max. 6m Entfernung vom HAR sind im Preis
enthalten)
Inbetriebnahme Befüllen der Anlage und Inbetriebnahme.
Warmwasserfußbodenheizung Der Einbau einer Warmwasser-
Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung ist als Zusatzleistung erforderlich.
(event. auch der Einbau eines zusätzl. Badheizkörpers)
Sonstige Leistungen Im Komplettpreis enthalten ist auch die
Elektro- und Zählerschrankerweiterung bei Bezug von Strom nach
Sonderbedingungen. Wahlweise und preisgleich kann statt der Waterkotte Anlage
auch eine Luft/Wasser-Wärmepumpen Heizung von Dimplex eingebaut werden. In
diesem Fall kommt die hocheffiziente Wärmepumpe LA 9 TU mit einer Wärmeleistung
von 7,5 KW bei A2/W35 zur Ausführung. Sie wird anschlussfertig und vollständig
eingebaut wie oben beschrieben. Als Warmwasserspeicher kommt ein
Kombi-Pufferspeicher (300 Ltr. WW-Speicher und 100 Ltr. Pufferspeicher) zum
Einsatz.
18.4 Weitere
Alternativen
Der gesetzlichen Forderung nach Einsatz regenerativer
Energien entspricht auch die Verwendung von Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung
mit und ohne Biomasse z.B. Fernwärme oder Biogas sowie der Einbau von
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Als Sonderwunsch können diese
Leistungen mit Zusatzvereinbarung in Auftrag gegeben werden.
18.5 Besondere
energiesparende Bauweise
Energieeffiziente Häuser mit KfW70, KfW55 und Passivhaus
Standards gehen über die Forderung der EnEV 2009 hinaus. Auf Wunsch übernehmen
wir die erforderlichen Berechnungen und unterbreiten ein Angebot über
notwendige Zusatzmaßnahmen.
18.6 Blower-Door-Test
Die Winddichtigkeit ist ein entscheidender Qualitätsfaktor
für das Haus. Deshalb wird die Luftdurchlässigkeit mit einem Blower-Door-Test
nach dem Differenzdruckverfahren überprüft und das Messergebnis dem AG mit
einem Zertifikat bestätigt. Die Kosten dafür sind im Festpreis enthalten.
18.7 Lüftung
Um den erforderlichen Mindestluftwechsel in hochgedämmten
Wohnhäusern sicherzustellen schlägt die DIN 1946-6 den Einbau von
nutzerunabhängigen Lüftungsanlagen vor. Diese DIN ist umstritten und hat sich
in der Praxis bisher auch noch nicht durchgesetzt. Es handelt sich damit nicht
um eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Der Mindestluftwechsel kann
auch durch regelmäßiges fensterlüften sichergestellt werden. Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der AN nicht verpflichtet ist
eine Lüftungsanlage im Sinne dieser DIN einzubauen und dass insoweit eine
etwaige Abweichung von den Vorgaben der DIN 1946-6 keinen Mangel der Leistungen
des AN darstellt.
18.8 Sonnenschutz
Zur Vermeidung hoher Innentemperaturen im Sommer weist die
EnEV 2009 auf die Notwendigkeit eines Sonnenschutzes der Fenster hin.
Sonnenschutzeinrichtungen im Sinne der EnEV können Innenrollos, Markisen oder
Rollläden sein. Werden keine Rollläden in Auftrag gegeben sind vom AG alle
erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen in Eigenleistung auszuführen.
19. Sonstige
Leistungen
19.1 Dachgeschoss
vorbereitet (wenn vereinbart)
Bei Wahl dieser Ausbaustufe erstellen wir das Erdgeschoss
entsprechend der vorliegenden Bauleistungsbeschreibung (ohne Fliesenarbeiten).
Das Dachgeschoss wird für einen in Eigenleistung zu erbringenden Ausbau
vorbereitet. d.h.: Alle für die spätere Installation benötigten Steigleitungen
sind bis Oberkante Rohdecke ins Dachgeschoss gelegt und verschlossen. Die
Heizungsanlage wird für den späteren Dachgeschossausbau entsprechend
dimensioniert. Die Geschosstreppe entfällt, stattdessen wird eine Einschubtreppe
in das mit Trockenbau verkleidete Treppenloch eingebaut. Innenwände, Innenputz,
Innenfensterbänke, Estrich, Trockenbau mit Wärmedämmung, Innentüren, Heizung-,
Sanitär- und Elektroarbeiten, sowie die kompletten Fliesenarbeiten im Erd- und
Dachgeschoss sind Eigenleistungen. Soll der Ausbau des Dachgeschosses zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen, sind vom AG zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen auf der
Rohbetondecke vorzusehen.
19.2 Einliegerwohnung
(wenn geplant)
Der Einbau von Einliegerwohnungen erfolgt gemäß Grundrissplanung
und ist im Keller, Erd- Dach- oder Obergeschoss möglich. Die Bestimmungen
bezüglich Abgeschlossenheit, Schallschutz und Wohnraumhöhe werden eingehalten.
Die Ausstattung richtet sich nach unserer Bauleistungsbeschreibung „Standard“
und den nachfolgenden Änderungen:
Jede Wohneinheit erhält gemäß Grundrissplanung eine eigene
Wohnungseingangs- bzw. Hauseingangstür. Die Rohrnetzerweiterung der
Heizungsanlage und ein zusätzlicher Wärmemengenzähler sind ebenso enthalten wie
die Sanitärerweiterung mit separaten Kalt- und Warmwasserzählern sowie
zusätzlichen Anschlüssen für Waschmaschine, Geschirrspüler und Spüle. Die
Elektroausstattung wird um einen zweiten Zählerplatz mit getrennter
Leitungsführung (inkl. Zählerschrankvergrößerung), um zusätzliche Anschlüsse
für Antenne, Telefon, Waschmaschine und Geschirrspüler sowie einen Türgong
erweitert.
19.3 Doppelhäuser
Die Ausstattung richtet sich nach unserer
Bauleistungsbeschreibung „Standard“ und den nachfolgenden Änderungen:
Bei einem Doppelhaus werden zwei Einfamilienhäuser
aneinandergesetzt. Wir gehen davon aus, dass beide Doppelhaushälften
gleichzeitig gebaut werden, die Haushälften weder höhen- oder seitenversetzt
sind und die Haustrennwände gleiche Außenabmessungen haben.
Im Bereich der Anbauflächen wird unter Berücksichtigung
statischer Anforderungen die Außenwand auf 17,5 cm reduziert und eine
Schalldämmplatte von ca. 4cm eingebaut.
Sollte die Nachbarhälfte später errichtet werden, so können
zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, die Zusatzkosten verursachen würden.
(z.B. statische Verstärkungen der Haustrennwand, besondere Abdichtung gegen
Feuchtigkeit, zusätzliche Wärmedämmung oder spezielle Gründungsmaßnahmen)
19.4 Garagen
Sofern vorgesehen wird der Satteldachanbau mit Garage gemäß
Zeichnung und vorliegender Baubeschreibung hergestellt, d.h. Dachgeschoss und
HAR sind entsprechend ausgebaut. Die Garage selbst erhält auf der
Stahlbetonbodenplatte einen bewehrten Kontaktestrich als Gefälleestrich und
einen Kalk-Zement-Putz auf den Innenwänden. Heizkörper sind in der Garage nicht
vorgesehen. Auf Wunsch erhalten Sie auch frei geplante Garagen mit Sattel-Walm-
oder Flachdach mit und ohne Attika. Die Garagen sind als Einzel- oder
Doppelgarage, mit und ohne Geräteraum als freistehende Garage oder als Anbau
möglich.
Alternativ werden auch Fertigteilgaragen aus Stahlbeton oder
Profilstahl angeboten. Für diese gilt die Leistungsbeschreibung des
Herstellers.
19.5 Sonderwünsche
Auf Anfrage können weitere Zusatzleistungen und
Sonderwünsche vereinbart werden. Das betrifft vor allem die in der
Leistungsbeschreibung mit dem Vermerk “auf Wunsch“ beschriebenen Leistungen.
Individuelle Ausstattungswünsche kann der Bauherr im Rahmen der Bemusterung
verwirklichen. Sie werden Bestandteil der Ausführungsunterlagen, wenn sie
schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterzeichnet sind.
19.6 Eigenleistungen
Vom AG gewünschte Eigenleistungen sind gewerkeweise möglich
und führen zur Reduzierung der Baukosten. Die Bauleitung und Gewährleistung
dafür entfällt. Der Zeitraum für Eigenleistungen ist mit der Bauleitung zu
vereinbaren.
19.7 Hausübergabe
Nach Fertigstellung der Vertragsleistungen wird eine
förmliche Bauabnahme mit Abnahme-/Übergabeprotokoll durchgeführt. Danach
erfolgt die Schlüsselübergabe. Das Haus wird besenrein und die Baustelle von
Baumüll und Bauschutt beräumt übergeben.
19.8 Garantien
und Versicherung
Der AG erhält vom AN eine Garantie über den Festpreis, den
Baubeginn und die Bauzeit sowie eine Gewährleistungsbürgschaft bei
Hausübergabe. Eine Bauleistungsversicherung ist im Festpreis enthalten. Diese
und weitere Vertragsbedingungen wie z.B. Fristen, Zahlungsbedingungen,
Bauabnahme und Hausübergabe werden im Bauauftrag vereinbart und geregelt.
Vom Bauherren ist für die gesamte Bauzeit eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Feuerrohbauversicherung
abzuschließen. Die Feuerrohbauversicherung wird von den meisten Versicherungen
im Rahmen einer späteren Gebäudeversicherung kostenlos angeboten.
20. Ausführungsbedingungen
Um einen zügigen und ordnungsgemäßen Bauablauf zu
gewährleisten sind vom AG alle bauseits zu erbringenden Leistungen entsprechend
der Bauleistungsbeschreibung und Ablaufplanung frist- und termingerecht
auszuführen bzw. zu veranlassen. Dafür anfallende Kosten und Gebühren sind
nicht im Festpreis enthalten. Das betrifft insbesondere:
20.1 Vor Erstellung
der Bauantragsunterlagen
- Nachweis eines bebaubaren Grundstückes und der
Eigentumsverhältnisse
- Angaben zum Grundstück, über Festlegungen im Bebauungsplan
bzw. Ortssatzung, über Nachbarbebauung
über Lage der Ver-
und Entsorgungsleitungen, aktueller und beglaubigter Katasterauszug, usw.
- Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlungen
- Ver- und Entsorgungszusagen der Medien, Bestandspläne,
Löschwassernachweis
- Skizze der gewünschten Lage des Hauses auf dem Grundstück
20.2 Vor Baubeginn
- Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
- Grenzsteine sichtbar nachweisen und Feineinmessung, wenn
erforderlich
- Schachterlaubnis der Träger von Ver- und
Entsorgungsanlagen (bei Bedarf)
- Eine Baustraße, wenn erforderlich, einschl. der
Sicherungsmaßnahmen an zu überfahrenden Gehwegen
20.3 Weitere
Bauherrenleistungen, die nicht zum Leistungsumfang gehören:
- Alle Genehmigungs-, Prüf- u. Abnahmegebühren (z.B.
Behörden oder Versorgungsträger)
- Kosten für amtliche Einmessung von Grundstück und Gebäude,
Feineinmessung, amtlicher Lage- und
Höhenplan, wenn
erforderlich
- Antrags- und Anschlusskosten aller Ver- und
Endsorgungsträger (Wasser, Abwasser, Energie, Gas, Telekom)
- Beibringen der Grundleitungen außerhalb des Baukörpers
- Erfüllung von Auflagen der Baubehörde und
Versorgungsträger
- Zisternen, Drainageleitungen, Revisionsschächte,
Klärgruben, Hebeanlagen, Rückstauverschlüsse
- Erstellung der Außenanlage (z.B. Zuwegung,
Hauseingangstreppe, Terrasse, Einfriedung)
- Kosten für Bauaustrocknung und Heizung
- Eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung
21. Anmerkungen
Um technischen Fortschritt und Marktentwicklung
berücksichtigen zu können entwickeln wir unsere Häuser ständig weiter. Die in
der vorliegenden Bauleistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und
Ausstattungsgegenstände können nach Absprache mit dem AG durch andere ersetzt
werden, sofern diese gleichwertig sind oder auf Grund der fortschreitenden
Bautechnik als geboten erscheinen. Ebenso bleiben Konstruktions- und
Ausführungsänderungen, die durch Änderung der Bau- und DIN- Vorschriften
bedingt sind, vorbehalten. Auflagen seitens der Baubehörde und
Versorgungsträger, bautechnische Forderungen der Architekten und Statiker sowie
gesetzliche Änderungen der Bauvorschriften sind, soweit sie nicht in dieser
Bauleistungsbeschreibung erfasst sind, nicht im Leistungsumfang enthalten. Alle
Ausstattungsgegenstände, Sanitärobjekte, Bodenfliesen und Sonderbauteile in den
Katalog- Angebots- und Vertragszeichnungen dienen lediglich dem Nachweis der
Stellmöglichkeit und zur räumlichen Übersicht. Verbindlich in Art und Anzahl
sind die in Bauleistungsbeschreibung und Bauauftrag beschriebenen Objekte. Alle
fixierten Raumgrößen wurden den Vorentwürfen entnommen und erfassen die
gesamte, tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche. Die exakten Raumgrößen werden
im Rahmen der Bauantragserstellung ermittelt. Planungs- und konstruktiv
bedingte Änderungen oder individuelle Wünsche des AG (z.B. Wahl einer
alternativen Leistungsbeschreibung, Änderung von Wandstärke, Dachneigung und
Drempelhöhe, Wahl von alternativen Baumaterial, Vergrößerung der
Fensterflächen, statische Anforderungen, Ausrichtung des Hauses auf dem
Grundstück o.ä.) können zu abweichenden Werten in den Bauantrags- und
Ausführungsunterlagen oder technischen Nachweisen führen. Dadurch reduzierte Grundflächen
werden nicht automatisch und kostenlos durch zusätzliche Flächen ausgeglichen.
Es wird keine Garantie für die absolute Genauigkeit der im
Katalog fixierten Bemaßungen gegeben. Zeichnungsmaße sind immer Rohbaumaße.
Maße für Einrichtungszwecke sind grundsätzlich am Bau nach Fertigstellung der
Putz- bzw. Estricharbeiten zu nehmen. Bei Naturprodukten, wie z.B. Marmor,
Keramik, Holz, Putz und Farben können farblich und strukturell geringfügige
Abweichungen auftreten. Sie stellen keinen Mangel dar, ebenso wie
Spannungsrisse an Materialgrenzen und verlegten Betondeckenteilen, die sich
während der Austrocknungsphase bilden können.
Wir waren bemüht mit dieser Bauleistungsbeschreibung
ein optimales Verhältnis zwischen Preis und Leistung zu erreichen. Auf Wunsch
können einzelne Punkte verändert und Ihrem persönlichen Bedarf angepasst
werden, wenn dieses technisch möglich ist, dem Stand der Technik entspricht und
uns rechtzeitig vor Planungsbeginn mitgeteilt wird.