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                                                   © WFT Massivhaus e.K. - 03.01.2011

01.          Allgemeines   Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt zum garantierten Festpreis nach Maßgaben dieser Bauleistungs-beschreibung, den Auftrags- und Planungsunterlagen sowie anerkannter Regeln der Technik. Dazu gehören DIN-Normen, behördliche Bestimmungen, bauaufsichtliche Zulassungen, Vorschriften der Berufsgenossen-schaften und die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Sämtliche Leistungen werden nach VOB Teil B/C, neuester Fassung ausgeführt, sofern im Werkvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Anforderungen der aktuellen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV 2009), des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) und aller vorgegebenen DIN-Richtwerte sind einzuhalten. Es kommen nur zugelassene Bau- und Werkstoffe zum Einsatz, die den DIN-Vorschriften entsprechen. Der pauschale Festpreis wird im Bauauftrag vereinbart. Er beinhaltet alle anfallenden Montage-, Transport-, Material- und Lohnkosten für die vereinbarten Leistungen.     02.          Baugrundstück   Der AG wird dem AN innerhalb der vereinbarten Frist ein geeignetes, baureifes Baugrundstück nachweisen. Das Baugrundstück ist dem AN nicht bekannt. Deshalb gilt für die Preisabgabe ein angenommenes Baugrundstück mit folgender Beschaffenheit: Die Grenzsteine sind sichtbar und vermessen. Über vorhandene unterirdische Leitungen oder Grunddienstbarkeiten wird der AN vom AG rechtzeitig unterrichtet. Das Grundstück ist im Baustellen- und Baubereich frei von allen Hindernissen. Die Anfahrt zur Baustelle ist für Baufahrzeuge ungehindert möglich. Neben der Baugrube ist ausreichend belastbare Stellfläche für Baumaschinen, Montagekran und Materiallagerung vorhanden. Für das Planum im Bereich der Gebäudeerstellung wird ein ebenes, straßenbündiges Terrain mit einer Höhendifferenz von +/- 10 cm angenommen. Im Baugruben- und Gründungsbereich setzen wir eine Bodenart der Klasse 3-5 nach DIN 18300 mit mind. 200 KN/m² Bodentragfähigkeit und eine quell- und grundwasserfreie Zone bis 50 cm unterhalb der tiefsten Gründung sowie max. 30 cm Mutterboden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der AN gegen den AG einen Anspruch auf Vergütung der hieraus bedingten Mehraufwendungen. Abgetragener Mutterboden und Bodenaushub verbleiben auf dem Grundstück. Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial oder Zwischenlagerung bei ungünstigen Grundstücksverhältnissen ist nicht im Pauschalpreis enthalten.     03.          Bauplanung   03.1       Architektenleistung Nach Baustellenbesichtigung und Planungsgespräch wird vom Planungsbüro des AN der komplette Bauantrag erstellt. Dazu gehören alle Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte und Entwässerungspläne im geforderten Maßstab; alle Berechnungen (Grund- und Geschossflächenzahl, Wohnfläche, umbauter Raum), die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfes mit Energiepass gemäß Energieeinsparverordnung EnEV und EEG, die Statik und wenn nötig der Schallschutznachweis. Der AG erhält drei Plansätze zur Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde und einen Plansatz zur eigenen Verwendung. Um schnellstmögliche Baufreigabe zu erhalten, unterstützt der AN den AG bei Behördengängen und Behördenfragen. Auf Wunsch wird auch eine Bauvoranfrage erstellt.   03.2       Bauleitung / Bauüberwachung Nach Vorlage der Baugenehmigung übernimmt ein qualifizierter und erfahrener Bauleiter die örtliche Fachbauleitung für die vereinbarte Leistung. Er erstellt die notwendige Ablauf- und Ausführungsplanung (inkl. Detailplanung mit Bemusterung) und koordiniert und kontrolliert alle vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Ausführung sowie auf Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Regeln der Bautechnik. Der Bauleiter ist für den AG während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit Ansprechpartner und Ratgeber. Eigenleistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.   03.3       Baustelleneinrichtung Miet-WC, Gerüste und sämtliche Baugeräte, die zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlich sind, gehören zum Leistungsumfang. Sollten Bauzäune gefordert werden, liefert diese der AN auf Wunsch und gegen Berechnung. Nach Vorlage der Baugenehmigung werden die Winkelböcke erstellt, das Haus auf dem Grundstück grob ausgewinkelt und die Höhen des Gebäudes festgelegt. Sollte durch Bauauflagen oder besondere örtliche Gegebenheiten eine Feineinmessung erforderlich werden, so wird diese auf Wunsch und zu Lasten des AG in Auftrag gegeben. Baustrom (220/380V; 16A/32A) und Bauwasser (3/4“) stellt der AG rechtzeitig zum Baubeginn und für die Dauer der Bauzeit kostenlos zur Verfügung. Der für Vertragsleistung anfallende Baumüll und Bauschutt wird vom AN entsorgt. Für erforderliche Straßensperrungen oder Baumfällgenehmigungen sorgt der AG. Ihr Bauleiter berät Sie gern in allen Fragen zur Schaffung notwendiger Bauvoraussetzungen.   04.          Erdarbeiten und Fundament   04.1       Erdarbeiten Baugrube und Fundamentgräben werden nach abtragen des Mutterbodens profilgerecht ausgehoben. Unter der Bodenplatte wird eine Kiessauberkeitsschicht einschließlich der erforderlichen Verdichtung bis zu einer Dicke von 25cm eingebracht. Bei unterkellerten Gebäuden wird nach Beendigung der Rohbauarbeiten der Arbeitsraum mit dem auf dem Grundstück verbliebenen Aushubmaterial bis zum ursprünglichen Geländeniveau verfüllt und verdichtet. Ist das Aushubmaterial nicht zur Verfüllung geeignet, oder wird aus anderen Gründen ein Bodenaustausch erforderlich, bzw. zusätzlich Füllsand, Kies oder Mutterboden benötigt, so wird dieses mit dem AG gesondert abgerechnet. Eine Preisanpassung erfolgt auch für zusätzliche Gründungsarbeiten bei nicht tragfähigen Bodenarten und wenn Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungsmaßnahmen in der Baugrube notwendig werden. Zur Klärung der Bodenverhältnisse ist vom AG rechtzeitig vor Baubeginn die Erstellung eines Baugrundgutachtens zu veranlassen.   04.2       Bodenplatte / Fundamente (ohne Keller) Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird eine ca. 25cm dicke, bewehrte Stahlbeton- Fundamentplatte aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) der Güteklasse C25/30 gemäß Ausführungsplanung und Statik auf einer kapillarbrechenden Kiesfilter- und Sauberkeitsschicht mit PE-Folienabdeckung hergestellt und mit einer Frostschürze ca. 80cm tief gegründet. Die Oberkante der Fundamentplatte kann bis 20cm über das vorhandene Gelände geführt werden. Die Stirnseiten erhalten eine Wärmedämmung. Auf die Bodenplatte wird vor Estrichlegung eine Abdichtung aus Bitumenschweißbahnen aufgebracht. Ein umlaufender Fundamenterder mit Anschlussfahne wird nach VDE-Vorschrift eingebaut. Erfordern geologische Gegebenheiten eine stärkere Fundamentplatte, gehen die Mehrkosten zu Lasten des AG. Die Leerrohre für Elektro und Trinkwasser und die Grundleitungen zur Schmutzwasserentwässerung werden aus PVC-Hartrohr unter der Bodenplatte verlegt.     05.          Kellergeschoss  (wenn vereinbart)   Um den individuellen Anforderungen an das Kellergeschoss besser gerecht werden zu können, wird jeder Keller gesondert geplant und kalkuliert. Als Wandmaterial steht Kalksandstein, Ziegelmauerwerk oder Stahlbeton in allen üblichen Wandstärken zur Wahl. Eigenleistungen und Sonderwünsche (z.B. Ausbaukeller, Wohnkeller, Einliegerwohnung, Spar-Keller, Keller in Stahlbeton oder Keller in Ausführung „Weiße Wanne„) sind möglich. Die verschiedenen Ausführungsvarianten werden als Zusatzleistung vereinbart.   05.1       „Standard“-Keller Erdarbeiten: Erdarbeiten wie unter Pkt. 04.1 beschrieben sind enthalten. Ver- und Entsorgungsleitungen: Die Abwasserentsorgungsleitung wird im frostfreien Bereich max. 30 cm durch die Kellerwand herausgeführt und eingedichtet. Je nach Höhenlage der Hausentwässerung kann eine Hebeanlage gegen Aufpreis notwendig werden. Lieferung und Einbau von Wanddurchbruchhülsen für Versorgungsleitungen gehören zum Leistungsumfang der Versorger, können aber dem AN gesondert in Auftrag gegeben werden. Kellersohle: In der Baugrube wird auf einer kapillarbrechenden Schicht eine bewehrte Bodenplatte aus WU-Beton gemäß Statik eingebaut. PE-Folienabdeckung und Fundamenterder sind der Vorschrift entsprechend enthalten. Kellermauerwerk: Das Kellermauerwerk wird aus KS-Plansteinen gefertigt. Die Außenwände sind 30cm stark, die Abmessung der Innenwände ergibt sich aus der Statik. Alle Außen- und Innenwände erhalten fachgerechte Sperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Unter Terrain wird das Kelleraußenmauerwerk mit einer hochwertigen Bitumendickbeschichtung vor Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendem Wasser geschützt. Am Übergang zwischen Betonsohle und Außenwand fertigen wir eine Hohlkehle. Zur besseren Wärmedämmung erhält die Außenwand umlaufend eine 60mm dicke Perimeterdämmung. Auf den freiliegenden Kellersockel (ca. 50cm) wird ein grauer Zementputz mit Gewebeeinlage als Sockelputz aufgebracht. Die lichte Rohbaukellerhöhe beträgt 2,25m. Kellerdecke: Die Kellerdecke wird aus Filigranelementen mit Zusatzbewehrung und Aufbeton gemäß Statik gefertigt. Die Unterseite der Deckenelemente ist schalungsglatt, die Stoßfugen sind gespachtelt. Innenausbau: Alle Kellerräume erhalten schwimmenden Estrich auf Wärmedämmung und Innentüren wie für die Wohngeschosse vorgesehen. Im Kellervorraum sind die Innenwandflächen geputzt und ein Heizkörper wird eingebaut. Der Heizungsraum kann ohne Mehrkosten im Keller eingeordnet werden und entspricht den gültigen DIN- und TÜV- Normen. Nach VDE Vorschrift erhält jeder Kellerraum einen Wandauslass mit Ausschaltung neben der Tür und eine Steckdose unter dem Schalter. Die Leitungen werden auf dem Mauerwerk verlegt. Der Treppenaufgang erhält unter Putz eine Wechselschaltung auf einen Auslass.     Kellerfenster: Als Kellerfenster sind weiße Kunststofffenster mit Dreh- /Kipp- Beschlägen und Thermoverglasung (U-Wert der Glasfüllung max. 1,1 W/m²K) in der Größe ~100cmx60cm vorgesehen. Die äußeren Fensterbankschrägen bestehen aus geglätteten Feinbeton, innen werden Fensterbänke aus „Jura-Marmor“ wie im EG eingebaut. Auf Wunsch erhalten Kellerfenster Kunststofflichtschächte mit verzinktem Abdeckrost, Abhebesicherung und Entwässerung. Innentreppe: Als Innentreppe zwischen Keller- und Erdgeschoss wird eine Zweiholmtreppe in Basisausführung eingebaut. Die freitragenden Stahlunterkonstruktion erhält Massivholzstufen in Buche und einem Stahlgeländer mit Holzhandlauf. Die Holzstufen sind im Naturton versiegelt, die Metallteile grundiert. Ist ein Brüstungsgeländer erforderlich, wird es passend zum Treppengeländer erstellt. Die Treppenformen sind den Grundrissen zu entnehmen. Auf Wunsch können andere Treppenarten gewählt werden. Sonstiges: Eventuell benötigte Schutzmaßnahmen, wie Drainagen oder Sperrung gegen drückendes Wasser sind nicht enthalten.     06.          Maurer- und Betonarbeiten   06.1       Außenmauerwerk (Standard) In traditioneller Handwerksarbeit werden die Außenwände - einschließlich Giebelmauerwerk und Drempel - als massives Mauerwerk aus hochwärmedämmenden, 30cm starken PORENBETON-Steinen hergestellt. In den Unterputz wird an rissgefährdeten Stellen Armierungsgewebe eingebettet. Alternativ und ohne Mehrpreis kann der AG eine Außenwand aus 24cm starken POROTON-Planziegeln wählen. In diesem Fall erhält die Außenfassade ein 8cm dickes Wärmedämm-Verbundsystem mit Panzergewebe und Eckverstärkungen. Alle Außen- und Innenwände erhalten fachgerechte Dichtungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Die Vorgaben von Statik und EnEV werden eingehalten. Das Gebäude erhält einen 2-lagigen, durchgefärbten Außenputz (nach Farbkatalog, Farbgruppe 1 und 2, Körnung 2-3mm) mit einem ca. 30 cm hohen, wasserabweisenden, grauen Zementputz als Sockelputz. Weitere marktübliche Außenwandkonstruktionen und Mauerstärken sind auf Wunsch möglich. Bei Änderung der Außenwandstärke bleiben die in den Planungsentwürfen angegebenen Hausaußenmaße unverändert.   06.2       Verblendmauerwerk (auf Wunsch) Alternativ und gegen Mehrpreis kann der AG ein zweischaliges Außenmauerwerk wählen. Es besteht aus 17,5cm dicken Porotonsteinen als Hintermauerwerk, 10cm Kerndämmung aus Mineralfaser und einer 11,5cm dicken Vorsatzverblendung einschließlich nichtrostender Stahlanker und einer zementgrauen Verfugung. (Verblendziegel lt. Musterkollektion zu 450 € je 1.000 Stück)   06.3       Innenwände Die Innenwände im Erdgeschoss werden passend zum gewählten Außenwandmaterial in Porenbeton oder POROTON hergestellt. Die Wandstärken ergeben sich aus den statischen Erfordernissen. Im ausgebauten Dach- bzw. Obergeschoss von Villentypen sowie im obersten Geschoss von mehrgeschossigen Häusern kommen Trockenbauwände zur Ausführung. Sie bestehen aus einer Metallständerkonstruktion mit hochwertiger Mineralfaserdämmung und Gipskartonverkleidung. Die Stoßfugen sind tapezierfertig verspachtelt. Die lichte Rohbauhöhe im Erd- Dach- und Obergeschoss beträgt 2,625m. Auf Wunsch können die Innenwände im Dach- oder Obergeschoss auch als Massivwände ausgeführt werden.   06.4       Geschossdecken Geschossdecken werden als Stahlbetondecke aus Filigranelementen mit Zusatzbewehrung und Aufbeton gemäß Statik (mind.18cm dick) gefertigt. Die außenliegenden, sichtbaren Stirnseiten erhalten Randdämmung. Die Deckenuntersichten sind schalungsglatt und tapezierfertig, die Stoßfugen sind gespachtelt. Die Decke über dem ausgebauten Dachgeschoss ist eine Holzbalkenkonstruktion gemäß Statik mit unterseitiger Gipskarton-verkleidung und Wärmedämmung in der Ausfachung.   06.5       Innenputz Alle massiven Innenwandflächen im Erdgeschoss und im ausgebauten Dach- oder Obergeschoss erhalten einen glatten Maschinengipsputz (Q2) inkl. Eckschutzschienen. Die massiven Innenwandflächen von Bad und WC erhalten Kalk-Zement-Putz. (d=~15mm). Die Toleranzen nach DIN 18202 sind einzuhalten.   06.6       Estricharbeiten Im Erd- Dach- und Obergeschoss wird Zementestrich auf Dämmschicht als schwimmender Estrich fachgerecht eingebaut. Die Gesamtstärke des Fußbodenaufbaus richtet sich nach DIN 18560, der aktuellen EnEV- und Schallschutzverordnung sowie den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller. Alle erforderlichen Dehnungsfugen, Folien und Randdämmstreifen sind vorhanden. Die Abdichtung auf der Bodenplatte erfolgt nach DIN 18195.   06.7       Außenfensterbänke Alle Fenster, Fenstertüren und bodenstehende Festverglasungen (außer Gauben- und Kellerfenster) erhalten Außenfensterbänk aus wartungsfreien, witterungsbeständigen Leichtmetall mit Antidröhnband und seitlicher Aufkantung (natur eloxiert oder weiß und braun pulverbeschichtet). Bei Verblendmauerwerk wird eine Rollschicht aus Verblendsteinen erstellt.   06.8       Balkon / Loggia (wenn enthalten) Balkone und Loggien werden als thermisch getrennte Stahlbetonkragplatte nach Statik mit DIN-gerechter Abdichtung und frostsicherem Gefälleestrich hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über ein Traufenblech. Unterbaute Balkone und Loggien erhalten eine Wärmedämmung mit Abdichtung und frostsicheren Gefälleestrich. Die Entwässerung erfolgt hier über Speier oder das Dachrinnensystem. Das Balkongeländer besteht aus senkrechten, verzinkten Stahlprofilen mit einer waagerechten oder senkrechten Holzverkleidung.

07.          Zimmererarbeiten   07.1       Dachneigung bis 30° Bei Dachneigungen bis einschließlich 30°, wird abweichend von Pkt. 6.4 auch die Erdgeschossdecke von eingeschossigen Bungalowtypen bzw. die oberste Wohngeschossdecke von Villen und mehrgeschossigen Häusern, als Holzbalkenkonstruktion gemäß Statik ausgeführt.   07.2       Dachstuhl Der Dachstuhl wird als Pfetten- oder Kehlbalkenkonstruktion, nach Wahl des AN, aus imprägnierten Nadelschnittholz der Güteklasse II, Schnittklasse A/B hergestellt. Zum Schutz vor Fäulnis, Pilz- und Insekten-befall kommen ausschließlich umweltfreundliche PCP-freie Holzschutzmittel nach DIN 68800 zur Anwendung. Der zimmermannsmäßige Abbund erfolgt nach Zeichnung und statischer Berechnung. Das Dach ist für Schneelastzone 2 und 3 ausgelegt. Bis 30° Dachneigung ist eine Brettbinderkonstruktion vorgesehen.   07.3       Dachüberstand Der Dachüberstand, gemessen von der Rohwand bis Außenkante Ortgang bzw. Dachrinne, beträgt im Standard ~30cm giebelseitig, ~60cm traufenseitig, und bei Walmdächern umlaufend 60cm. Abweichende Dachüberstände sind in den Planungsvorschlägen beschrieben. Sichtbare Pfetten- und Sparrenköpfe sind gehobelt, die Untersichten erhalten eine Profilholzverkleidung. Bei Verblendmauerwerk und bei Häusern mit Walm- oder Mansarddach fertigen wir die Dachüberstände als Kastengesims. Die sichtbaren Holzteile sind gehobelt und mit einem PCP-freien, offenporigen Lasuranstrich endbehandelt. An den Traufen bauen wir ein Lüftungsband aus Hartkunststoff ein.   07.4       Gauben (wenn geplant) Gauben werden in zimmermannsmäßiger Holzkonstruktion aus Nadelschnittholz der Güteklasse II hergestellt. Alle üblichen Dachgaubenformen stehen zur Wahl. Bei einer Dachneigung der Gaube von 22° oder mehr wird die Dacheindeckung des Hauptdaches ausgeführt. Bei weniger als 22° kommt eine Flachdachabdichtung zur Ausführung. Die Frontseite der Gaube und senkrechte Seitenwände erhalten eine Verkleidung mit Schiefer- oder Faserzementplatten. Der Dachüberstand beträgt ca. 20 cm. Wenn möglich können Front- und senkrechte Seitenwände als Putzfassade ausgeführt werden.     08.          Dacheindeckung   Die Dacheindeckung erfolgt mit Betondachsteinen der Firma BRAAS, NELSKAMP oder gleichwertig, inkl. aller Formstücke für First, Grat, Ortgang und Belüftung. Es stehen mehrere Formen und Basisfarben zur Wahl:   NELSKAMP >TOP 2000 S<. KRONEN- FINKENBERGER- SIGMA-PFANNE ziegelrot, altrot, dunkelbraun, schwarz.   BRAAS TAUNUS- HARZER- FRANKFURTER-PFANNE klassischrot, ziegelrot, dunkelbraun, granit.   Weitere Formen, Farben und Materialien sind auf Wunsch lieferbar. Zum Schutz vor Nässe und Flugschnee wird eine diffusionsoffene Unterspannbahn (TYVEK, BRAAS o.ä.) gemäß Verlegevorschrift aufgebracht. Die Trag- und Konterlattung gewährleistet die notwendige Hinterlüftung.     08.1       Dachentwässerung Die Regenentwässerung des Daches erfolgt mittels vorgehängter Dachrinnen und Fallrohren aus Titanzinkblech und endet ca. 30 cm über dem Niveau des Erdgeschoss-Rohfußbodens. Standrohre und Anschluss an das Entwässerungssystem gehören zum Leistungsumfang des AG.   08.2       Dachflächenfenster Wenn vereinbart werden Dachflächenfenster als Schwingfenster mit Einhandbedienung, Typ Velux Thermostar GGL 118x78 in Kiefer und mit 2-fach-Isolierverglasung eingebaut.

09.          Trockenbauarbeiten   Im ausgebauten Dachgeschoss erhalten Decken und Dachschrägen eine mind. 180 mm starke Wärmedämmung mit Gipskartonverkleidung auf Unterkonstruktion. Als Dämmung werden mineralische, nicht brennbare Dämmstoffe (WLG 035, System Klemmfilz oder gleichwertig) entsprechend DIN und EnEV in den Sparrenfeldern verlegt. Eine PE-Folie mit verklebten Stößen wird als Dampfsperre und winddichter Abschluss zwischen Dämmung und Gipskartonplatten eingebracht. Die verwendeten Gipskartonplatten haben eine Stärke von 12,5 mm. Die Stoßfugen sind in Q2 glatt verspachtelt. Bei Bungalows mit einer Dachneigungen bis einschließlich 30° wird nur die Erdgeschossdecke entsprechend gedämmt und verkleidet. Das gleiche gilt für die oberste Geschossdecke bei Villentypen und mehrgeschossigen Häusern, wenn die Dachneigung nicht größer als 30° ist. Abseitenwände (wenn geplant) und Rohrkastenverkleidungen für sichtbare Steig- und Abwasserleitungen werden in Trockenbauweise hergestellt. Der gemauerte Drempel erhält an der Innenseite und Wohndachfenstern in der Laibung eine Gipskartonverkleidung. Für die fliesenfertige Verkleidung von Sanitärobjekten (wenn nötig) und Vorwandinstallationen sind feuchtraumgeeignete Gipskartonplatten vorgesehen. An vereinbarter Stelle wird parallel zu den Deckenbalken eine wärmegedämmte Einschubtreppe eingebaut. Die Innenwände im ausgebauten Dach- bzw. Obergeschoss werden gemäß Pkt. 06.3 gefertigt. Dauerelastische Acrylfugen, als Anschlussfuge zwischen Massiv- und Trockenbau, werden im Gewerke „Malerarbeiten“ ausgeführt. Der Spitzbodenausbau ist nicht enthalten.     10.          Tischler- und Glaserarbeiten   10.1       Fenster In den Wohngeschossen werden Fenster und Fenstertüren aus weißen Mehrkammer Kunststoffprofilen mit verzinkter Stahleinlage und 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, Fabrikat VEKA, Trocal oder gleichwertig eingebaut. Der Ug-Wert der Glasfüllung beträgt bei Fenstern ohne Luftzwischenraumsprossen und Sonderverglasung 0,7W/m²K. Fenster und Fenstertüren erhalten einen Einhebel-Drehkipp-Beschlag mit Fehlbedienungssperre und umlaufende Gummilippendichtung. Ab 1,38m Fensterbreite werden zweiflüglige Fenster bzw. Fenstertüren eingebaut. Ein Flügel erhält einen Einhebel-Drehkipp-Beschlag, der andere Flügel einen Drehbeschlag mit verdeckt liegender Schere. Die Fenster sind gegen Aushebeln durch Pilzkopfverrieglung gesichert. Fenster im Bad und WC erhalten eine Ornamentverglasung. Auf Wunsch können farbige Kunststofffenster, Massivholzfenster, Rund- oder Stichbogenfenster, mit verschiedenen Sprossenarten oder Sicherheitsglas eingebaut werden.   10.2       Innenfensterbänke Alle Brüstungsfenster in ausgebauten Wohngeschossen erhalten ca. 25cm tiefe Innenfensterbänke aus Agglo-Marmor (Breccia-Aurora, Belmonte) oder Jura-Marmor gelb. Im Bad und WC werden die Fensterbänke gefliest.   10.3       Rollläden Auf Wunsch werden Aufsatzrollläden mit stabilen Kunststofflamellen, Lüftungsschlitzen und sichtbaren Gurtwickler in den Basisfarben weiß, grau und beige eingebaut. Rollläden mit mehr als 5 m² Fläche erhalten ein Kurbelgetriebe.   10.4       Hauseingangstür Die Haustüranlage (standardmäßig mit einer lichten Rohbaubreite von ~1,135m) wird passend zur gewählten Fensterart eingebaut. Sie besteht im Standard aus weißem Kunststoffmehrkammerprofil mit Stahlprofilkern und erhält eine einbruchhemmende Dreifachverriegelung mit Profilzylinderschloss, eine eloxierte Drückergarnitur und umlaufende Lippendichtungen. Die Türfüllung erhält im oberen Bereich eine Teilverglasung mit innenliegenden Sprossen und im unteren Bereich eine Kassettenandeutung. Für geplante Haustürseitenteile ist eine ISO- Parsol- Vollverglasung vorgesehen.     10.5       Innentüren In Wohngeschossen werden dekorbeschichtete Innentüren und Zargen eingebaut. Zur Auswahl stehen Buche natur, Bergeiche hell und Mahagoni. Die Mittellage besteht aus Röhrenspaneinlage. Das Türblatt wird mit einer Drückergarnitur als Rosettengarnitur mit Buntbartschloss, die Zarge mit Dämpfungsprofil ausgestattet.   10.6       Wohnungsabschlusstür Bei Häusern mit Einliegerwohnung erhalten die einzelnen Wohnbereiche eine schallgedämmte Innentür mit Anschlagdichtung und Profilzylinderschloss als Wohnungsabschlusstür. Dekor und Drückergarnitur entsprechen den Innentüren.   10.7       Mehrzwecktür (MZ-Tür) Wenn geplant, wird als Nebeneingangstür für Keller, Garage oder HWR/HAR eine Mehrzwecktür aus metallverstärktem Kunststoffprofil eingebaut. Die Tür mit einbruchhemmender Dreifachverrieglung (Farbe weiß) erhält eine wärmeisolierende Kunststoff-Sandwichfüllung (wahlweise im oberen Drittel mit einer ISO-Parsol-Verglasung), eine umlaufende Anschlagdichtung und eine weiße Drückergarnitur mit Profilzylinderschloss.   10.8       Garagentor und FH-Tür Die Garage (falls geplant) erhält ein manuell zu betätigendes, einwandiges Stahlschwingtor, Farbe weiß oder braun in Standardgröße 2,50m x 2,12m. Erforderliche Feuerschutztüren werden nach DIN als T30-Tür, Stahl grundiert eingebaut.     11.          Elektroinstallation   Die Installation beginnt am Endverschlusskasten des örtlichen Elektroversorgungsunternehmens innerhalb des Hauses und wird nach DIN 18015, den Bestimmungen der VDE und Vorschriften des Elektroversorgers (EVU) entsprechend, ausgeführt. Der Aufputzzählerschrank, Fabrikat HAGER oder gleichwertig, ist für die Aufnahme von Elektrozähler, FI-Schalter und aller erforderlichen Sicherungsautomaten ausreichend dimensioniert. Abhängig vom Haustyp ist die nach DIN erforderliche Anzahl von Stromkreisen vorgesehen. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherd und Heizung erhalten jeweils einen separaten Stromkreis. Eine Potentialausgleichsschiene mit vorschriftsmäßiger Erdung wird eingebaut. In den Wohnräumen wird helles Schaltermaterial (Fabrikat Busch-Jäger, Elso oder gleichwertig) montiert. Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern wird an zentraler, frei begehbarer Stelle der Hauptverteiler für die Aufnahme der Elektrozähler installiert. In den einzelnen Wohnungen kommen dann Unterputzverteilungen zum Einsatz. Die Anzahl von Schalter, Steckdosen und Auslässen ist zweckmäßig bemessen. Die Anordnung erfolgt nach Wahl des AG und wird mit dem zuständigen Elektromeister vor Ort festgelegt. Auf Wunsch kann eine individuelle Erweiterung der Elektroausstattung vereinbart werden.   11.1       Ausstattung der Räume   Hauseingangsbereich 1x Wandauslass außen, mit Schalter innen   Diele / Flur / Galerie 1x Deckenauslass mit Wechselschalter; 1x Steckdose unter Schalter   Windfang / Abstellraum (wenn vorgesehen) 1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter   HWR / HAR 1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter, 1x elektr. Anschluss für Heizungsanlage   Wohnen / Essen 2x Deckenauslass mit Serienschalter, 3x Doppelsteckdose, 2x Steckdose   Küche 1x Deckenauslass mit Schalter, 3x Doppelsteckdose, 2x Steckdose, 1x Steckdose unter Schalter, 1x Elektroherdanschluss, 1x Geschirrspüleranschluss   Gäste-WC 1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Steckdose unter Schalter   Bad 1x Deckenauslass mit Schalter, 1x Wandauslass, 1x Steckdose, 1x Steckdose unter Schalter   Eltern / Schlafen 1x Deckenauslass mit Schalter, 3x Doppelsteckdose, 1x Steckdose unter Schalter   Kind / Gast / Arbeiten / Studio 1x Deckenauslass mit Schalter, 2x Doppelsteckdose, 1x Steckdose unter Schalter   Spitzboden 1x Korbleuchte mit Schalter an der Einschubtreppe, 1x Steckdose unter Schalter   Garagenanbau (angebaute Mauerwerksgarage, wenn vorgesehen, nicht bei Fertigteilgaragen) 1x Wandauslass mit Schalter, 1x Doppelsteckdose   Terrasse 1x Wandauslass außen, mit Schalter innen, 1x Steckdose für Außenbereich   Vorkeller 1x Deckenauslass mit Wechselschalter, 1x Steckdose unter Schalter   Kellerräume (Verlegung auf dem Mauerwerk) 1x Wandauslass mit Schalter neben der Tür, 1x Steckdose unter Schalter   Nach bauseitiger Vorgabe 3x Multimedia-Unterputzdose mit Kabel bis HAR (für TV, Radio und Telefon) 1x Einzelsteckdose für Waschmaschine, 1x Einzelsteckdose für Trockner   Rauchmelder Rauchmelder gem. §52 der LBO sind als Eigenleistung vorgesehen und nicht im Leistungsumfang enthalten, können aber separat beauftragt werden.   Klingelanlage Es wird eine Klingelanlage mit Gong im Gehäuse und Klingelknopf am Hauseingang installiert.

12.          Heizung   12.1       Heizzentrale Im Hauswirtschafts- bzw. Hausanschlussraum wird eine witterungsgeführte, energiesparende Erdgas-Brennwerttherme, Fabrikat Viessmann, Vaillant, oder gleichwertig, inkl. 120 Liter Warmwasserspeicher, mit Nachtabsenkung und Timer eingebaut. Alle erforderlichen Armaturen zur außentemperaturabhängigen Regelung im Winter- und Sommerbetrieb und zur Steuerung von Heizzyklen und Wassererwärmung sind vorhanden. Die Verlegung der Gasleitung erfolgt ab Gaszähler im Hausanschlussraum. Die Heizungsanlage erhält ein doppelwandiges Abgasrohr und entspricht in Leistung, Ausführung und Design den Anforderungen an moderne Energiespartechnik. Die Kapazität der Anlage wird nach der Wärmebedarfsberechnung bemessen. Auf Wunsch kann die Heizzentrale im Dach- bzw. Obergeschoss, im Spitzboden oder bei Kellerbauten im dafür vorgesehenen Heizungsraum installiert werden. Gegen Preisanpassung ist der Einbau von Lüftungsanlagen, Solartechnik oder Wärmepumpentechnologie (Erd- und Luftwärme) möglich.   12.2       Heizkörper In allen beheizten Räumen werden formschöne Flachheizkörper (Fabrikat KERMI oder gleichwertig) in Standardfarbe weiß mit Thermostatregelventil montiert. Die Größe und Anzahl richtet sich nach wärmetechnischen Erfordernissen und wird vom Heizungsinstallateur gemäß Wärmebedarfsberechnung festgelegt. Die Heizkreisleitungen werden in Kupfer, Kunststoff oder Mehrschichtverbundrohr verlegt und der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend isoliert. Bei Wahl der Ausbaustufe “DG-vorbereitet“ werden die Steigleitungen bis ins Dachgeschoss geführt und dicht verschlossen.

12.3       Fußbodenheizung (wenn vorgesehen) Auf Wunsch ist der Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung möglich. Heizkörper in diesen Räumen entfallen. Die Raumtemperaturregelung erfolgt über Raumthermostate und elektrische Regelventile. Kleine Flure, Abstellräume, Ankleiden und WC verfügen über keine eigenen Raumthermostat. Heizkreisverteiler werden in erforderlicher Anzahl im Unterputz-Verteilerschrank (feuerverzinktes Stahlblech mit Einbautür und Rahmen) montiert. Die lichten Raumhöhen reduzieren sich durch die geänderte Fußbodenaufbauhöhe um ca. 2cm. Bei Bädern unter 10 m² Bodenfläche kann gegen Aufpreis ein zusätzlicher Badheizkörper erforderlich werden.   12.4       Schornstein (wenn vorgesehen) Auf Wunsch wird entsprechend der neuesten Schornsteinrichtlinie ein einzügiger Marken-Schornstein aus Fertigteilen mit allen erforderlichen Öffnungen, Klappen und Anschlussstücken eingebaut. Passend zur Dacheindeckung erhält der Schornsteinkopf eine hinterlüftete Verkleidung aus Kunstschiefer. Zum Leistungsumfang gehören auch der Laufsteg im Spitzboden, ein feuerverzinkter Standrost und ein Dachausstiegsfenster in Schornsteinnähe. Ist der Einbau eines raumluftunabhängigen Kamins geplant, wird eine zusätzliche, externe Verbrennungsluftzufuhr erforderlich, die Mehrkosten verursacht.
13.          Sanitärinstallation   13.1       Anschlüsse Die Installation beginnt ab Hauptabsperrschieber im Hausanschlussraum. Alle Be- und Entwässerungsleitungen werden in den erforderlichen DIN-Querschnitten in korrosionsbeständigen Kunststoff- Kupfer- oder Verbundrohren auf kürzestem Weg an alle Objekte sowie zur Heizung gelegt. Standardmäßig wird ein Druckminderer und Schmutzfilter eingebaut. Die heißwasserbeständigen Abflussleitungen werden auf kürzesten Weg von den Objekten bis ca. 30 cm über die Hausaußenkante (Kelleraußenwand bzw. Streifenfundament bei Fundamentplatte) geführt und über das Dach entlüftet. Bei Nichtunterkellerung liegen die Abflussleitungen unter der Sohlplatte. Die Warmwasserleitungen sind der Energieeinsparverordnung entsprechend isoliert. Zur optimalen Warmwasserversorgung wird ein separater Zirkulationskreislauf mit abschaltbarer Pumpe eingebaut. Auf Wunsch kann aus energetischen Gründen die Zirkulationsleitung entfallen. In der Küche sind Anschluss- und Abflussleitungen für Spüle und Geschirrspüler vorgesehen. Nach örtlicher Vorgabe des AG wird ein Kaltwasser- und Abflussanschluss für eine Waschmaschine erstellt. Im Bereich des Wasserzählers wird nach außen ein Kaltwasseranschluss mit Schlauchverschraubung, Absperrhahn und innenliegender Entwässerungsmöglichkeit installiert. Bei Häusern in der Ausbaustufe „Dachgeschoss vorbereitet“ werden alle Leitungen bis ins Dachgeschoss geführt und dicht verschlossen. Bei Kellerbauten kann je nach Höhenlage der Hausentwässerung eine Hebeanlage gegen Aufpreis notwendig werden. (ggf. auch für Kondenswasser der Heizungsanlage)

13.2       Sanitärobjekte Es werden Sanitärobjekte aus dem Standardprogramm der Marken KALDEWEI, DURAVIT oder gleichwertig, in der Sanitärbasisfarbe weiß, sowie Armaturen der Fabrikate IDEAL-STANDARD oder gleichwertig eingebaut. Dusche oder Badewanne können nach Wahl auf der Rohbetondecke oder auf dem Estrich installiert werden.   13.3       Gäste-WC WC-Anlage Ein wandhängendes Flach- oder Tiefspül-WC wird in Vorwandmontage mit Unterputz-Spülkasten, Spartaste und Kunststoffsitz installiert. Waschtisch Im Gäste-WC wird ein Handwaschbecken ~45cm breit, mit verchromten Einhandmischer montiert.

13.4       Bad WC-Anlage Ein wandhängendes Flach- oder Tiefspül-WC wird in Vorwandmontage mit Unterputz-Spülkasten, Spartaste und Kunststoffsitz installiert. Waschtisch Im Bad wird ein Keramik-Waschtisch ca. 65cm breit, mit verchromten Einhandmischer montiert. Badewanne Parallel zur Wand wird eine emaillierte Einbauwanne ca.170x75cm im wärmedämmenden Porestaträger eingebaut. Ein verchromter Aufputz-Einhandmischer mit Brausegarnitur und eine Ab- und Überlaufgarnitur sind enthalten. Dusche Eine Duschwanne 90x90x15 cm aus emaillierten Stahlblech im Porestaträger inkl. Aufputz-Einhandmischer mit Brausegarnitur und Ablaufgarnitur wird eingebaut. Eine Duschtrennwand ist nicht vereinbart.         14.          Fliesenarbeiten   Das umfangreiche Fliesenangebot ermöglicht jeden Bauherren eine individuelle Gestaltung. Wir haben Wand- und Bodenfliesen mit einer Kantenlänge von 12cm bis 33cm und einem Materialpreis von 15,00 €/m² (inkl. MwSt.) kalkuliert. Für kleinere oder größere Fliesen, oder für Musterverlegungen erfolgt für den erhöhten Verlegeaufwand eine Mehrpreisberechnung. Die Verlegung erfolgt im Dünnbettverfahren, rechtwinklig zur Wand und mit dauerelastischen Silikonfugen in Übergangsbereichen. Silikonfugen sind Wartungsfugen, Risse in Wartungsfugen stellen keine Wertminderung dar und unterliegen nicht der Gewährleistung.   14.1       Bodenfliesen Die Fußböden in Bad, Gäste-WC, Küche, HWR/HAR im EG, Diele und Windfang werden mit Keramikfliesen rechtwinklig zur Wand verfliest und grau verfugt. Räume mit Bodenfliesen aber ohne Wandfliesen erhalten umlaufend eine Fliesensockelleisten. An den Materialgrenzen (z.B. Fliesen/Teppich) werden Messingschienen als Abschlusskante eingebaut.   14.2       Wandfliesen Im Bad und Gäste-WC werden alle senkrechten Wände türhoch (ca. 2m) gefliest. Verfliest werden auch die Bade- und Duschwanne, event. Vorwand- oder Rohrverkleidungen und die Fensterlaibung. Die Verfugung erfolgt in weiß oder grau. Die Kanten werden mit Kantenprofilschienen aus Kunststoff abgedeckt. Im Bereich der Küchenzeile wird nach örtlicher Vorgabe ein Fliesenspiegel von ca. 3m² erstellt.     15.          Treppe   15.1       Geschosstreppe Als Innentreppe zwischen den Wohngeschossen wird eine Zweiholmtreppe in Basisausführung eingebaut. Die freitragenden Stahlunterkonstruktion erhält Massivholzstufen in Buche und einem Stahlgeländer mit Holzhandlauf. Die Holzstufen sind im Naturton versiegelt, die Metallteile grundiert. Ist ein Brüstungsgeländer erforderlich, wird es passend zum Treppengeländer erstellt. Die Treppenformen sind den Grundrissen zu entnehmen. Auf Wunsch können andere Treppenarten gewählt werden.   15.2       Einschubtreppe Als Zugang zum Spitzboden im ausgebauten Dach- bzw Obergeschoss oder zum nicht ausbaufähigem Dachgeschoss wird parallel zu den Deckenbalken eine Bodeneinschubtreppe mit 3-teiliger Holzleiter und wärmegedämmten Lukendeckel eingebaut (Rahmenaußenmaß 120/60 cm). Bei Häusern mit der Ausbaustufe „Dachgeschoss vorbereitet“ wird die gleiche Treppe statt einer Geschosstreppe in die EG-Decke eingebaut und mit Gipskarton verkleidet. Ein Lukenschutzgeländer ist nicht vereinbart, die Lage der Treppe wird mit der Ausführungsplanung festgelegt.     16.          Maler- und Tapezierarbeiten   Die außen sichtbaren Hölzer von Balkon- und Loggiageländer, Dachüberständen und Stützen sind mit einem PCP-freien offenporigen Lasuranstrich endbehandelt. Die Stoßfugen der Filigranelementedecken und Gipskartonverkleidungen sind tapezierfertig gespachtelt. Alle übrigen Maler- und Tapezierarbeiten haben wir als Bauherren-Eigenleistung geplant. Auf Wunsch können diese Arbeiten als Zusatzleistung vereinbart werden.     17.          Fußbodenbeläge   In allen nicht mit Bodenfliesen ausgelegten Räumen haben wir Textil- oder Kunststoffbeläge als Bauherren-Eigenleistung geplant.                     18.          EnEV 2009 und EEG 2009   Für Gebäude und deren Anlagentechnik gilt ab 01.10.2009 die überarbeitete und verschärfte Energieeinspar-verordnung EnEV 2009. Diese Verordnung verlangt von den Bauherren, sich bei Neubauten ein Gebäude mit sehr niedrigem Jahres-Primärenergiebedarf und extrem wenig Wärmeverlusten bauen zu lassen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) fordert zusätzlich, dass ein Teil der Energie für Wärme und Warmwasser über „Erneuerbare Energien“ abgedeckt wird. Das zu errichtende Gebäude ist weiterhin so auszuführen, dass der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist und die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllt werden. Die Energieeffizienz des Hauses und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen werden mit dem Energiepass dokumentiert. Da solche Faktoren wie Grundstückslage, Südausrichtung, Fenstergrößen, Hausgröße, Keller oder Bodenplatte, Wandaufbau, eingebaute Anlagentechnik usw. in die vorhabensbezogene Energiebedarfsermittlung einfliessen, kann eine exakte Ermittlung erst bei Erstellung des Energiepasses im Rahmen der Bauantragstellung erfolgen. Wir bieten Ihnen nachfolgend technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dadurch können Mehrkosten entstehen. Bitte entscheiden Sie sich für eine dieser Möglichkeiten:   18.1       Solare Warmwasseraufbereitung           (mit Aufpreis ist im Grundpreis noch nicht enthalten) Zur Anwendung kommen 2 Flachkollektoren mit ca. 5m² Kollektorfläche als Aufdachvariante. Über isolierte Verbindungsleitungen werden die Thermokollektoren mit der Solarregelung der Solarstation verbunden. Die Warmwasseraufbereitung übernimmt ein 300 Liter bivalenter Solarspeicher. In Verbindung mit der Gasheizung entfällt dafür der vorgesehene 120 Ltr. Speicher der Standard-Heizungsanlage. Die thermischen Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung sind für einen 4 Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch mittleren Standards und einer überwiegenden Südausrichtung bei einer Dachneigung von 45° ausgelegt. Sollten diese Einbaubedingungen für das konkrete Bauvorhaben nicht zutreffen, müsste die Anlage ggf. größer dimensioniert werden um die Vorgaben des EEG 2009 zu erfüllen.   18.2       Erdwärme – (Sole/Wasser Wärmepumpen-Heizanlage mit Tiefenbohrung) (mit Aufpreis, die Standard-Heizung entfällt dafür) Heizung, Kühlung, Warmwasser in einem platzsparenden Kompaktgerät Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe Heizanlage von Waterkotte, liefern und montieren. Im Preis enthalten ist die Wärmepumpe Ai1+ bis max. Leistung Aufn./Abg. 2,0/9,3 KW bei F0/W35. Diese Dimensionierung ist ausreichend für Häuser bis ca. 160 m² Wohn-/Nutzfläche. Bei höherer Dimensionierung entstehen Zusatzkosten. Die komplette Wärmepumpen Warmwasser-Heizungszentrale mit integrierter, zentraler Brauchwasserversorgung wird anschlussfertig wie folgt ausgeführt:  - Vollständige Wärmeerzeuger- und Wärmequellentechnik mit Wärmepumpe und Luftabscheider.  - Vollständige Heizungstechnik mit Druckausdehnungsgefäß, Systemdrucküberwachung und    witterungsgeführter Komfort-Heizungsregelung.  - Ein 250 Ltr. Warmwasserspeicher mit optimaler Dämmung. (Bei Ai1+ im Kompaktgerät integriert)  - Ein zusätzlicher 200 Ltr. Pufferspeichers für die Fußbodenheizung bei geplanter Einzelraumsteuerung.  - Temporärer Elektro-Wärmeerzeuger mit Regel- und Sicherheitsthermostat für Anfahr-,Überlast-, und    Ausfallheizung.  - Elektronische Regelungstechnik mit Fehlerüberwachung.  - Automatisch geregelte Naturkühlung mit Begrenzung gegen Taupunktunterschreitung.  - Vorbereitung der Fernabfrage durch Diagnosesystem mit Datenlogger. Tiefenbohrung im Spülbohrverfahren Es werden 2 Erdsonden (zusammen ca. 120 m) im Umfeld des Hauses, bis max. 10 m Entfernung vom Hausanschlussraum gesetzt. Wir gehen davon aus, dass Lockergestein bis Bodenklasse 3 vorhanden ist und keine Nachverrohrung für nicht standfeste Bodenbereiche erforderlich wird. Die Bohrlöcher werden mit einer Bentonitsuspension verfüllt. Bei Wärmepumpen mit höherer Dimensionierung sind entsprechend mehr Bohrmeter erforderlich. Sondenanbindung Solezuleitung zwischen Bohrsonden und Wärmepumpe im HAR liefern und montieren, inkl. Erdarbeiten und Übergabeschacht (Verfüllung mit bauseits vorhandenen Erdmassen). Inbetriebnahme Befüllen der Soleanlage und Inbetriebnahme. Warmwasserfußbodenheizung Der Einbau einer Warmwasser- Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung ist als Zusatzleistung erforderlich. (event. auch der Einbau eines zusätzl. Badheizkörpers) Sonstige Leistungen Im Komplettpreis enthalten ist auch die Zählerschrankerweiterung bei Bezug von Strom nach Sonderbedingungen, die Einholung der behördlichen Genehmigung „Bohr- und Nutzungsanzeige“ und die Bohrlochverfüllung mit Bentonitsuspension. Nicht enthalten sind Zulagen bei Bohrung in Fels, bzw. setzen von Hilfsbohrungen und Auflagen der Unteren Wasserbehörde. Nach Bauherrenwunsch und Grundstückssituation ist auch der Einbau von Flächenkollektoren statt Tiefenbohrung möglich.       18.3       Luftwärme – (Luft/Wasser Wärmepumpen Heizanlage) ((mit Aufpreis, die Standard-Heizung entfällt dafür) Heizung und Warmwasserbereitung Eine Luft/Wasser-Wärmepumpen Heizanlage von Waterkotte in Splitt-Ausführung mit Außenmodul, liefern und montieren. Im Preis enthalten ist die Hocheffizienz-Wärmepumpe Ai1 Ql 5008.5 mit einer Wärmeleistung von 8 KW bei A2/W35. Diese Dimensionierung ist ausreichend für Häuser bis ca. 140 m² zu beheizender Wohn-Nutzfläche. Wird eine höhere Heizleistung erforderlich, entstehen Zusatzkosten. Die komplette Wärmepumpen-Heizungszentrale wird anschlussfertig wie folgt ausgeführt:  - Vollständige Wärmequellentechnik mit Wärmepumpe und Luftabscheider.  - Vollständige Heizungstechnik mit Druckausdehnungsgefäß, Systemdrucküberwachung und    witterungsgeführter Komfort-Heizungsregelung.  - Vollständige Installations- und Regelungstechnik mit WP-Manager und Wärmemengenzähler.  - Ein Warmwasser-Standspeicher 250 Ltr. mit optimierter Dämmung und temporären Tauchheizkörper    für Anfahr-, Überlast-, und Ausfallheizung.  - Ein zusätzl. 200 Ltr. Pufferspeicher bei geplanter Einzelraumregelung der Fußbodenheizung. Aufstellung Außenmodul Herstellung des Standsockels für das Außenmodul und Anbindung an die Wärmepumpe im HAR mit erdverlegtem Rohr, inkl. Zubehör, Erdarbeiten und Montage. (max. 6m Entfernung vom HAR sind im Preis enthalten) Inbetriebnahme Befüllen der Anlage und Inbetriebnahme. Warmwasserfußbodenheizung Der Einbau einer Warmwasser- Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung ist als Zusatzleistung erforderlich. (event. auch der Einbau eines zusätzl. Badheizkörpers) Sonstige Leistungen Im Komplettpreis enthalten ist auch die Elektro- und Zählerschrankerweiterung bei Bezug von Strom nach Sonderbedingungen. Wahlweise und preisgleich kann statt der Waterkotte Anlage auch eine Luft/Wasser-Wärmepumpen Heizung von Dimplex eingebaut werden. In diesem Fall kommt die hocheffiziente Wärmepumpe LA 9 TU mit einer Wärmeleistung von 7,5 KW bei A2/W35 zur Ausführung. Sie wird anschlussfertig und vollständig eingebaut wie oben beschrieben. Als Warmwasserspeicher kommt ein Kombi-Pufferspeicher (300 Ltr. WW-Speicher und 100 Ltr. Pufferspeicher) zum Einsatz.   18.4       Weitere Alternativen Der gesetzlichen Forderung nach Einsatz regenerativer Energien entspricht auch die Verwendung von Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung mit und ohne Biomasse z.B. Fernwärme oder Biogas sowie der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Als Sonderwunsch können diese Leistungen mit Zusatzvereinbarung in Auftrag gegeben werden.   18.5       Besondere energiesparende Bauweise Energieeffiziente Häuser mit KfW70, KfW55 und Passivhaus Standards gehen über die Forderung der EnEV 2009 hinaus. Auf Wunsch übernehmen wir die erforderlichen Berechnungen und unterbreiten ein Angebot über notwendige Zusatzmaßnahmen.   18.6       Blower-Door-Test Die Winddichtigkeit ist ein entscheidender Qualitätsfaktor für das Haus. Deshalb wird die Luftdurchlässigkeit mit einem Blower-Door-Test nach dem Differenzdruckverfahren überprüft und das Messergebnis dem AG mit einem Zertifikat bestätigt. Die Kosten dafür sind im Festpreis enthalten.   18.7       Lüftung Um den erforderlichen Mindestluftwechsel in hochgedämmten Wohnhäusern sicherzustellen schlägt die DIN 1946-6 den Einbau von nutzerunabhängigen Lüftungsanlagen vor. Diese DIN ist umstritten und hat sich in der Praxis bisher auch noch nicht durchgesetzt. Es handelt sich damit nicht um eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Der Mindestluftwechsel kann auch durch regelmäßiges fensterlüften sichergestellt werden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der AN nicht verpflichtet ist eine Lüftungsanlage im Sinne dieser DIN einzubauen und dass insoweit eine etwaige Abweichung von den Vorgaben der DIN 1946-6 keinen Mangel der Leistungen des AN darstellt.   18.8       Sonnenschutz Zur Vermeidung hoher Innentemperaturen im Sommer weist die EnEV 2009 auf die Notwendigkeit eines Sonnenschutzes der Fenster hin. Sonnenschutzeinrichtungen im Sinne der EnEV können Innenrollos, Markisen oder Rollläden sein. Werden keine Rollläden in Auftrag gegeben sind vom AG alle erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen in Eigenleistung auszuführen.           19.          Sonstige Leistungen   19.1       Dachgeschoss vorbereitet (wenn vereinbart) Bei Wahl dieser Ausbaustufe erstellen wir das Erdgeschoss entsprechend der vorliegenden Bauleistungsbeschreibung (ohne Fliesenarbeiten). Das Dachgeschoss wird für einen in Eigenleistung zu erbringenden Ausbau vorbereitet. d.h.: Alle für die spätere Installation benötigten Steigleitungen sind bis Oberkante Rohdecke ins Dachgeschoss gelegt und verschlossen. Die Heizungsanlage wird für den späteren Dachgeschossausbau entsprechend dimensioniert. Die Geschosstreppe entfällt, stattdessen wird eine Einschubtreppe in das mit Trockenbau verkleidete Treppenloch eingebaut. Innenwände, Innenputz, Innenfensterbänke, Estrich, Trockenbau mit Wärmedämmung, Innentüren, Heizung-, Sanitär- und Elektroarbeiten, sowie die kompletten Fliesenarbeiten im Erd- und Dachgeschoss sind Eigenleistungen. Soll der Ausbau des Dachgeschosses zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind vom AG zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen auf der Rohbetondecke vorzusehen.   19.2       Einliegerwohnung (wenn geplant) Der Einbau von Einliegerwohnungen erfolgt gemäß Grundrissplanung und ist im Keller, Erd- Dach- oder Obergeschoss möglich. Die Bestimmungen bezüglich Abgeschlossenheit, Schallschutz und Wohnraumhöhe werden eingehalten. Die Ausstattung richtet sich nach unserer Bauleistungsbeschreibung „Standard“ und den nachfolgenden Änderungen: Jede Wohneinheit erhält gemäß Grundrissplanung eine eigene Wohnungseingangs- bzw. Hauseingangstür. Die Rohrnetzerweiterung der Heizungsanlage und ein zusätzlicher Wärmemengenzähler sind ebenso enthalten wie die Sanitärerweiterung mit separaten Kalt- und Warmwasserzählern sowie zusätzlichen Anschlüssen für Waschmaschine, Geschirrspüler und Spüle. Die Elektroausstattung wird um einen zweiten Zählerplatz mit getrennter Leitungsführung (inkl. Zählerschrankvergrößerung), um zusätzliche Anschlüsse für Antenne, Telefon, Waschmaschine und Geschirrspüler sowie einen Türgong erweitert.   19.3       Doppelhäuser Die Ausstattung richtet sich nach unserer Bauleistungsbeschreibung „Standard“ und den nachfolgenden Änderungen: Bei einem Doppelhaus werden zwei Einfamilienhäuser aneinandergesetzt. Wir gehen davon aus, dass beide Doppelhaushälften gleichzeitig gebaut werden, die Haushälften weder höhen- oder seitenversetzt sind und die Haustrennwände gleiche Außenabmessungen haben. Im Bereich der Anbauflächen wird unter Berücksichtigung statischer Anforderungen die Außenwand auf 17,5 cm reduziert und eine Schalldämmplatte von ca. 4cm eingebaut. Sollte die Nachbarhälfte später errichtet werden, so können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, die Zusatzkosten verursachen würden. (z.B. statische Verstärkungen der Haustrennwand, besondere Abdichtung gegen Feuchtigkeit, zusätzliche Wärmedämmung oder spezielle Gründungsmaßnahmen)   19.4       Garagen Sofern vorgesehen wird der Satteldachanbau mit Garage gemäß Zeichnung und vorliegender Baubeschreibung hergestellt, d.h. Dachgeschoss und HAR sind entsprechend ausgebaut. Die Garage selbst erhält auf der Stahlbetonbodenplatte einen bewehrten Kontaktestrich als Gefälleestrich und einen Kalk-Zement-Putz auf den Innenwänden. Heizkörper sind in der Garage nicht vorgesehen. Auf Wunsch erhalten Sie auch frei geplante Garagen mit Sattel-Walm- oder Flachdach mit und ohne Attika. Die Garagen sind als Einzel- oder Doppelgarage, mit und ohne Geräteraum als freistehende Garage oder als Anbau möglich. Alternativ werden auch Fertigteilgaragen aus Stahlbeton oder Profilstahl angeboten. Für diese gilt die Leistungsbeschreibung des Herstellers.   19.5       Sonderwünsche Auf Anfrage können weitere Zusatzleistungen und Sonderwünsche vereinbart werden. Das betrifft vor allem die in der Leistungsbeschreibung mit dem Vermerk “auf Wunsch“ beschriebenen Leistungen. Individuelle Ausstattungswünsche kann der Bauherr im Rahmen der Bemusterung verwirklichen. Sie werden Bestandteil der Ausführungsunterlagen, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterzeichnet sind.   19.6       Eigenleistungen Vom AG gewünschte Eigenleistungen sind gewerkeweise möglich und führen zur Reduzierung der Baukosten. Die Bauleitung und Gewährleistung dafür entfällt. Der Zeitraum für Eigenleistungen ist mit der Bauleitung zu vereinbaren.         19.7       Hausübergabe Nach Fertigstellung der Vertragsleistungen wird eine förmliche Bauabnahme mit Abnahme-/Übergabeprotokoll durchgeführt. Danach erfolgt die Schlüsselübergabe. Das Haus wird besenrein und die Baustelle von Baumüll und Bauschutt beräumt übergeben.   19.8       Garantien und Versicherung Der AG erhält vom AN eine Garantie über den Festpreis, den Baubeginn und die Bauzeit sowie eine Gewährleistungsbürgschaft bei Hausübergabe. Eine Bauleistungsversicherung ist im Festpreis enthalten. Diese und weitere Vertragsbedingungen wie z.B. Fristen, Zahlungsbedingungen, Bauabnahme und Hausübergabe werden im Bauauftrag vereinbart und geregelt. Vom Bauherren ist für die gesamte Bauzeit eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Die Feuerrohbauversicherung wird von den meisten Versicherungen im Rahmen einer späteren Gebäudeversicherung kostenlos angeboten.     20.          Ausführungsbedingungen   Um einen zügigen und ordnungsgemäßen Bauablauf zu gewährleisten sind vom AG alle bauseits zu erbringenden Leistungen entsprechend der Bauleistungsbeschreibung und Ablaufplanung frist- und termingerecht auszuführen bzw. zu veranlassen. Dafür anfallende Kosten und Gebühren sind nicht im Festpreis enthalten. Das betrifft insbesondere:   20.1    Vor Erstellung der Bauantragsunterlagen - Nachweis eines bebaubaren Grundstückes und der Eigentumsverhältnisse - Angaben zum Grundstück, über Festlegungen im Bebauungsplan bzw. Ortssatzung, über Nachbarbebauung   über Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen, aktueller und beglaubigter Katasterauszug, usw. - Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlungen - Ver- und Entsorgungszusagen der Medien, Bestandspläne, Löschwassernachweis - Skizze der gewünschten Lage des Hauses auf dem Grundstück   20.2    Vor Baubeginn - Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser - Grenzsteine sichtbar nachweisen und Feineinmessung, wenn erforderlich - Schachterlaubnis der Träger von Ver- und Entsorgungsanlagen (bei Bedarf) - Eine Baustraße, wenn erforderlich, einschl. der Sicherungsmaßnahmen an zu überfahrenden Gehwegen   20.3    Weitere Bauherrenleistungen, die nicht zum Leistungsumfang gehören: - Alle Genehmigungs-, Prüf- u. Abnahmegebühren (z.B. Behörden oder Versorgungsträger) - Kosten für amtliche Einmessung von Grundstück und Gebäude, Feineinmessung, amtlicher Lage- und   Höhenplan, wenn erforderlich - Antrags- und Anschlusskosten aller Ver- und Endsorgungsträger (Wasser, Abwasser, Energie, Gas, Telekom) - Beibringen der Grundleitungen außerhalb des Baukörpers - Erfüllung von Auflagen der Baubehörde und Versorgungsträger - Zisternen, Drainageleitungen, Revisionsschächte, Klärgruben, Hebeanlagen, Rückstauverschlüsse - Erstellung der Außenanlage (z.B. Zuwegung, Hauseingangstreppe, Terrasse, Einfriedung) - Kosten für Bauaustrocknung und Heizung - Eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung     21.          Anmerkungen   Um technischen Fortschritt und Marktentwicklung berücksichtigen zu können entwickeln wir unsere Häuser ständig weiter. Die in der vorliegenden Bauleistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Ausstattungsgegenstände können nach Absprache mit dem AG durch andere ersetzt werden, sofern diese gleichwertig sind oder auf Grund der fortschreitenden Bautechnik als geboten erscheinen. Ebenso bleiben Konstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Änderung der Bau- und DIN- Vorschriften bedingt sind, vorbehalten. Auflagen seitens der Baubehörde und Versorgungsträger, bautechnische Forderungen der Architekten und Statiker sowie gesetzliche Änderungen der Bauvorschriften sind, soweit sie nicht in dieser Bauleistungsbeschreibung erfasst sind, nicht im Leistungsumfang enthalten. Alle Ausstattungsgegenstände, Sanitärobjekte, Bodenfliesen und Sonderbauteile in den Katalog- Angebots- und Vertragszeichnungen dienen lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeit und zur räumlichen Übersicht. Verbindlich in Art und Anzahl sind die in Bauleistungsbeschreibung und Bauauftrag beschriebenen Objekte. Alle fixierten Raumgrößen wurden den Vorentwürfen entnommen und erfassen die gesamte, tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche. Die exakten Raumgrößen werden im Rahmen der Bauantragserstellung ermittelt. Planungs- und konstruktiv bedingte Änderungen oder individuelle Wünsche des AG (z.B. Wahl einer alternativen Leistungsbeschreibung, Änderung von Wandstärke, Dachneigung und Drempelhöhe, Wahl von alternativen Baumaterial, Vergrößerung der Fensterflächen, statische Anforderungen, Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück o.ä.) können zu abweichenden Werten in den Bauantrags- und Ausführungsunterlagen oder technischen Nachweisen führen. Dadurch reduzierte Grundflächen werden nicht automatisch und kostenlos durch zusätzliche Flächen ausgeglichen.   Es wird keine Garantie für die absolute Genauigkeit der im Katalog fixierten Bemaßungen gegeben. Zeichnungsmaße sind immer Rohbaumaße. Maße für Einrichtungszwecke sind grundsätzlich am Bau nach Fertigstellung der Putz- bzw. Estricharbeiten zu nehmen. Bei Naturprodukten, wie z.B. Marmor, Keramik, Holz, Putz und Farben können farblich und strukturell geringfügige Abweichungen auftreten. Sie stellen keinen Mangel dar, ebenso wie Spannungsrisse an Materialgrenzen und verlegten Betondeckenteilen, die sich während der Austrocknungsphase bilden können.     Wir waren bemüht mit dieser Bauleistungsbeschreibung ein optimales Verhältnis zwischen Preis und Leistung zu erreichen. Auf Wunsch können einzelne Punkte verändert und Ihrem persönlichen Bedarf angepasst werden, wenn dieses technisch möglich ist, dem Stand der Technik entspricht und uns rechtzeitig vor Planungsbeginn mitgeteilt wird.



 
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